Trier: Kein Urteil im Prozess um Heinzerather Unruhstifter

Heinzerath/Trier · Die Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute noch kein Urteil im Fall des Heinzerather Unruhestifters gefällt. Der 45-Jährige ist angeklagt wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung. Neun Straftaten werden ihm zur Last gelegt.

Das Gericht verlangte von der psychiatrischen Gutachterin, dass sie weitere Tests vornimmt, um das Rückfallrisiko und die Gefährlichkeit des Angeklagten genauer einschätzen zu können. Dies ist wichtig für die Frage der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Denn diese erfolgt laut Gesetz nur dann, wenn erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und ein Angeklagter deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie hatte dem Angeklagten in ihrem Gutachten eine psychische Störung, genauer eine Psychose aus dem schizzophrenen Formenkreis bescheinigt. Sie bescheinigte ihm außerdem eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.
Mehr als ein Jahr lang hat der Angeklagte in seinem Heimatort Unruhe dadurch verursacht, dass er Leute beschimpft und auch schon mal angegriffen hat. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft in einer psychiatrischen Einrichtung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort