Trio schrammt haarscharf an Gefängnisstrafen vorbei

Wittlich · Die drei Männer hätten ohne Weiteres wegen Einbruchs, Hausfriedensbruchs und Körperverletzung ins Gefängnis wandern können. Doch Richter Josef Thul gewährte dem Trio, das gestern vor dem Jugendschöffengericht Wittlich angeklagt war, eine letzte Chance, die Kurve zu kriegen. Alle kamen mit Freiheitsstrafen davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Wittlich. Aufgereiht wie auf eine Perlenkette sitzen die drei Halbwüchsigen aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich an diesem Morgen im Sitzungssaal 1 im Amtsgericht Wittlich. Sie feixen, flachsen herum und lümmeln sich auf ihren Stühlen, so als seien sie lediglich Komparsen statt Protagonisten ihres eigenen Prozesses. Dabei gibt es für das Trio - 17, 18 und 21 Jahre alt - angesichts ihrer Vorstrafen und der Anklagepunkte auf der Liste von Staatsanwältin Nina Dirion-Gerdes wenig Anlass zur Ausgelassenheit.
Auch das Vorlesen der Delikte, die sie in den vergangenen zwei Jahren in und um Wittlich herum verübt haben sollen, scheint die jungen Männer wenig zu beeindrucken. So werden dem 17-Jährigen unter anderem ein Einbruch ins Haus der Jugend (HDJ) in Wittlich im Oktober 2010 zur Last gelegt, wo er drei Mini-PCs geklaut haben soll. Zudem habe er sich über ein Hausverbot im HDJ hinweggesetzt und den Leiter des Hauses in unflätiger Weise beleidigt und bedroht. Weiter wird ihm Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen - ein Drogenproblem kommt erschwerend hinzu. Der 18-Jährige auf der Anklagebank muss sich wegen Körperverletzung, Diebstahls und Hausfriedensbruchs verantworten, und der Dritte im Bunde ist wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung angeklagt.
Richter platzt der Kragen


Obwohl alle drei in nahezu allen Anklagepunkten Geständnisse ablegen, provozieren sie Richter Thul mit Uneinsichtigkeit, Halbwahrheiten und losem Mundwerk. Mit Engelsgeduld hakt der Vorsitzende nach, bohrt, forscht, belehrt und warnt sie vor Konsequenzen. Was zurückkommt, sind schnoddrig und unverschämt vorgetragene Versatzstücke der Geschichte. Als der 18-Jährige gar zu kichern anfängt und meint, das alles hier sei doch lächerlich, platzt Richter Josef Thul der Kragen: "Mal sehen, ob Sie den Knast auch so lächerlich finden." Für alle drei Angeklagte sind die Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung Richter Thul allesamt zur Bewährung aussetzt, womöglich die letzte Möglichkeit, ihr Leben in geordnete Bahnen zu lenken. Wie aussichtslos die Lage für die Angeklagten ist, zeigt die Reaktion des Dreigespanns auf der Seite der Verteidigung. Alle Anwälte loben unisono das milde Strafmaß, das die Staatsanwältin fordert.
Mit zwei Jahren Gefängnisstrafe auf Bewährung und 400 Sozialstunden kommt der 18-Jährige davon. Weil der 21-jährige Angeklagte Wiederholungstäter ist, bekommt er eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren aufgebrummt. Knapp an einer Gefängnisstrafe schrammt der 17-Jährige vorbei. Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, die für neun Monate auf Eis gelegt wird. In dieser Probezeit hat er die Chance, straf- und drogenfrei zu bleiben sowie sich seine Bewährungsstrafe zu verdienen. Ansonsten ist auch die letzte Chance verwirkt. "Ich bin eben einer von der Die-Hoffnung-stirbt-zuletzt-Fraktion", schließt Thul die Verhandlung.

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