Trittbrettfahrern droht Strafe

BERNKASTEL-KUES. "Fliegenden Weinverkäufern" soll beim Weinfest das Handwerk gelegt werden. Beim Verkauf auf Privatgelände sieht esanders aus, obwohl das einige Stadtratsmitglieder anders sehen.

Vor einigen Wochen, bei der Ortsbürgermeister-Besprechung, kam das Thema erstmals an die Öffentlichkeit. Da beschwerte sich der Wintricher Ortsbürgermeister Dirk Kessler über "Trittbrettfahrer" beim Weinfest der Mittelmosel in Bernkastel-Kues. Danach gebe es Zeitgenossen, die - speziell beim Feuerwerk und beim Umzug - quasi als "fliegende Händler" auftreten und Wein und/oder andere Getränke aus dem Auto heraus verkaufen. Dies geschehe in erster Linie auf den Parkplätzen unterhalb der Weinstraße und in den Anlagen am Kueser Moselufer. Dies schade den Winzern und den Gemeinden, die auf der Weinstraße ihre Stände haben, Standgeld (zum Teil mehr als 1000 Euro) bezahlen müssen und von daher teurer sein müssen als die "Konkurrenz".Genehmigung kostet 17 Euro pro Tag

Im Rahmen der Stadtrats-Diskussion über Neuerungen beim Weinfest ( TV vom 19./20. Februar) stand deshalb auch diese Thematik an. Dabei wurde deutlich, dass es Unterschiede gibt. Da sind auf der einen Seite die "Trittbrettfahrer", die sich an keine Vorschrift halten, und da sind auf der anderen Seite Leute, die auf ihrem Privatgelände Getränke verkaufen und sich dafür eine Ausschank-Genehmigung (17 Euro pro Tag) bei der Verwaltung besorgen. Die Stadt hat von beiden Anbietern nichts, bekommt kein Standgeld und beklagt, dass diese Leute weder für die Müllbeseitigung sorgen noch Toiletten anbieten. Gegen die "Trittbrettfahrer" kann nur mit Kontrollen vorgegangen werden. Solche Kontrollen werde es in diesem Jahr auch in verstärktem Maße geben, sagte Josef Schmitz vom Ordnungsamt auf TV -Anfrage. Die Stadt will gegebenenfalls einen Sicherheitsdienst mit der Kontrolle beauftragen. Einige Stadtratsmitglieder sind aber auch für drastische Einschnitte bei den Gestattungspraxis für den Verkauf oder Ausschank auf Privatgelände. "Es sollten generell keine Genehmigungen erteilt werden", forderte Bernd Gelz (SPD). "Eine Garageneinfahrt kann kein konzessionierter Betrieb sein", sagte Frank Hoffmann (CDU). Kann sie offensichtlich doch. Josef Schmitz erläuterte im Gespräch mit dem TV die Situation. Danach besteht zwar kein Rechtsanspruch auf eine Ausschank-Genehmigung. Der Antragsteller habe aber ein Anrecht auf eine "ermessensfehlerfreie Entscheidung der Verwaltung". Im Klartext: Die Verwaltung könne nicht nach Gutsherrenart vorgehen und dem einen etwas erlauben, was sie dem anderen verbietet. Generell unterbinden könne sie das Treiben nicht, weil das Weinfest unter die Kategorie "besonderer Anlass" falle. Und da dürften, sagt Schmitz, auch Privatleute auf ihrem eigenen Gelände zum Wirt werden. Diese Gestattungsspraxis treffe beim Weinfest aber auch nur in drei bis vier Fällen zu. Die Erläuterungen zum Thema "Rechtsanspruch" trug Stadtbürgermeister Wolfgang Port auch im Stadtrat vor. "Eine abenteuerliche Argumentation der Verwaltung", lautete der Kommentar von Bernd Gelz. Josef Schmitz kann verstehen, dass sich der Stadtrat damit schwer tut. Doch sei diese Praxis mit dem Gemeinde- und Städtebund abgeklärt. Mehr Geld könne die Verwaltung auch nicht verlangen. Die 17 Euro Gestattungsgebühr pro Tag seien ein fester Satz, den auch die Standbetreiber auf der Weinstraße zahlen und der auch bei Straßenfesten erhoben werde, erläuterte Schmitz. Nach seiner Auskunft erlaubt die Stadt auf zwei öffentlichen Flächen den Getränkeverkauf: vor dem Brückenkeller und an der Fierskapelle. Über den Standort Fierskapelle war auch Schmitz zunächst nicht erfreut. Erst als der Betreiber die Toiletten in der nahe gelegenen Rosenberghütte einbezog, sei das Problem gelöst gewesen.

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