Kommunales Trotz Corona: Dringendes wird entschieden

Bernkastel-Wittlich · Rats- und Ausschusssitzungen im Kreis wurden wochenlang ausgesetzt. Aber einiges wurde doch auf den Weg gebracht.

 Wenn Gremien nicht tagen: Viele Projekte können aufgeschoben werden, andere nicht. Dann gibt es Eilentscheidungen. Foto: dpa

Wenn Gremien nicht tagen: Viele Projekte können aufgeschoben werden, andere nicht. Dann gibt es Eilentscheidungen. Foto: dpa

Foto: Armin Weigel

Seit einem Monat kann wegen der Corona-Krise vieles nicht mehr so laufen wie bisher. Dazu gehören auch die Sitzungen der kommunalen Ausschüsse und Räte, die nicht wie gewohnt stattfinden können. Allerdings können Bürgermeister in Angelegenheiten, die nicht aufgeschoben werden können, anstelle des Ausschusses oder des Gemeinderates mit den Beigeordneten entscheiden (der TV berichtete). Bisher hat es Eilentscheidungen gegeben. Andere Beschlüsse wurden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt.

Stadt Wittlich Für die Stadt Wittlich wurden bisher zwei Eilentscheidungen getroffen, sagt Pressesprecher Rainer Stöckicht. Das seien die Vergabe der Teilsanierung des Kurfürstenplatzes und die Erteilung des Einvernehmens zu einem Bauantrag des Landsbetrieb Mobilität (LBM) auf dem Gelände der Straßenmeisterei gewesen. Entscheidungen, die verlegt wurden, gebe es bei der Stadt ebenfalls. Dazu gehören der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Industriegebiet III Nord, der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Altes Rathaus, ein Konzept zur verkehrstechnischen Erschließung Altdorf Wengerohr und der Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung der zweiten Änderung für das Industriegebiet Wengerohr-Süd. Außerdem werde die Vorstellung der Bau- und Lebenszykluskosten für den Neubau des Vitelliusbades verschoben.

VG Wittlich-Land Den Verbandsgemeinden kommt Paragraph 48 der Gemeindeordnung, der die Möglichkeit der Eilentscheidung bietet, ebenfalls zugute. So auch in der VG Wittlich-Land: Bürgermeister Dennis Junk habe auch schon von dem Eilentscheidungsrecht Gebrauch gemacht, insbesondere bei Auftragsvergaben.

VG Bernkastel-Kues Auch in der VG Bernkastel-Kues hat Bürgermeister Leo Wächter im Einvernehmen mit den Beigeordneten Eilentscheidungen getroffen. Für die Grundschulen in Veldenz, Wintrich und Wehlen handelt es sich um Vergaben im Rahmen von Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen. Eine weitere Eilentscheidung wurde zur Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr in Mülheim an der Mosel getroffen. Die Einleitung der weiteren Verfahrensschritte für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werde voraussichtlich auf die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates verschoben.

EG Morbach In der Einheitsgemeinde Morbach wurden bisher vier Eilentscheidungen von Bürgermeister Andreas Hackethal mit den Beigeordneten getroffen. Das waren die Anschaffung eines Reinigungsgerätes für Atemschutzmasken, die Anschaffung von Notebooks und die Beschaffung einer Mähausrüstung für  einen Großflächenmäher des Bauhofes Morbach. Ebenfalls auf diesem Weg wurde die Erleichterung bei Steuern und Abgaben für die Gewerbebetriebe und Privatpersonen, die von der Corona-Krise betroffen sind, beschlossen. Verschoben wurden Beschlüsse zu Bauleitplanungen und die Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates, da diese Entscheidungen nicht zwingend kurzfristig entschieden werden müssten.

VG Thalfang In Thalfang hat die erste Beigeordnete Vera Höfner im Benehmen mit den Beigeordneten bisher eine Eilentscheidung getroffen. Dabei handelt es sich die Kläranlage Bruderbach, die um eine Fäkalschlammannahmestation erweitert werden soll. Das Bauvorhaben sei auch im Wirtschaftsplan vorgesehen. Es habe in Thalfang dort bisher keine Entscheidungen gegeben, die verschoben werden mussten.

VG Traben-Trarbach In der VG Traben-Trarbach „stehen derzeit keine dringlichen Entscheidungen an, die nach der Gemeindeordnung ausschließlich dem Orts-/Verbandsgemeinderat sowie Stadtrat vorbehalten sind“, informiert  Bürgermeister Marcus Heintel. „Für die dringlichen Entscheidungen, die unaufschiebbar sind, wird in der Verbandsgemeinde, den angehörigen Gemeinden sowie Zweckverbänden vom Eilentscheidungsrecht Gebrauch gemacht.“

Landkreis Im Kreis Bernkastel-Wittlich hat der Landrat bisher einige Eilentscheidungen getroffen. Vier der sechs Entscheidungen wurden aufgrund der Corona-Situation getroffen: die Beschaffung von Corona-Schutzbedarf, die Aussetzung der Elternbeiträge für Krippenkinder und der Kostenbeiträge für die Kindertagespflege im April, die Kindertagespflege während der Corona-Krise und die Defizitübernahmen des Kreismusikverbandes und des Kreis-Chorverbandes im Rahmen des Unterrichtsausfalls der Musikschule des Landkreises. Zwei weitere Entscheidungen hätten die Auftragsvergaben für die Sanierung der Realschule plus Neumagen-Dhron und für die Herstellung des Brandschutzes und der Barrierefreiheit an der Clara-Viebig-Realschule-plus in Wittlich betroffen, erklärt Pressesprecher Manuel Follmann.

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