Trotz Trennung Steuern sparen
Wittlich. (red) Bei Trennung von Ehegatten schlägt der Staat zu - die traditionelle Familienphilosophie, im Familienrecht inzwischen geändert, zeigt im Steuerrecht noch immer Wirkung. Wer sich trennt, wird wie ein Alleinlebender behandelt und erhält dementsprechend die Steuerklasse.
11.02.2008
, 21:36 Uhr
Was kann hier getan werden? Wie umgehen mit Kinderfreibeträgen und einer gemeinsamen Veranlagung? Diese und andere Fragen baentwortet Steuerberater Uwe Schmitz am Mittwoch, 13. Februar, um 20 Uhr im Pfarrheim St. Markus, Karrstraße, Wittlich bei einem Vortrag des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Weitere Infos: Irmgard Endries, Bezirksstellenleiter ISUV, Telefon 06571/3748.