Trotz Urteils bleibt der Weg gesperrt

Traben-Trarbach/Trier · Die Verbandsgemeinde (VG) Traben-Trarbach durfte den Wirtschaftsweg Alte Römerstraße nicht sperren. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Die VG kann nun beim Oberverwaltungsgericht Koblenz die Zulassung der Berufung beantragen.

 Auf der Alten Römerstraße geht's vorerst weiter nicht weiter. Der Weg bleibt eine Sackgasse. TV-Archiv/Foto: Gerda Knorrn-Belitz

Auf der Alten Römerstraße geht's vorerst weiter nicht weiter. Der Weg bleibt eine Sackgasse. TV-Archiv/Foto: Gerda Knorrn-Belitz

Traben-Trarbach/Trier. Jürgen Römer hat zwar vom Verwaltungsgericht Trier recht bekommen. Um Weinbergsflächen in Traben-Trarbach erreichen zu können, wird er jedoch auch künftig Umwege fahren müssen. Grund dafür ist, dass das Urteil der Richter noch nicht rechtskräftig ist und die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach als Beklagte gegen die Entscheidung vorgehen kann.
Kein Kommentar von der VG


Ob die VG das Urteil akzeptiert, steht derzeit noch nicht fest. Ulrich K. Weisgerber, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sagt am Mittwoch: "Uns liegt das Urteil noch nicht vor." Äußern will sich der Verwaltungschef erst, wenn es vorliegt und "einer Wertung unterzogen wurde."
Einen Monat Zeit hat die VG, um beim Oberverwaltungsgericht (OVG) die Zulassung der Berufung zu beantragen. Lassen die Koblenzer dies zu, können beide Seiten im Verfahren neue Argumente und Tatsachen ins Feld führen. Richterin Hedi Heinen, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts Trier, geht davon aus, dass die Schranke trotz des Urteils erst einmal nicht abgebaut wird. Schließlich sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Keine Aussage kann sie darüber machen, bis wann das Oberverwaltungsgericht über eine mögliche Berufung entschieden hat. Der Erfahrung nach ist jedoch davon auszugehen, dass sich das OVG innerhalb von sechs Monaten entscheidet.
Abbau nicht in Sicht


Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, wird sich trotz des Richterspruchs wohl erst einmal nichts an der massiven Sperre auf der Alten Römerstraße ändern. Dieser Wirtschaftsweg stellt die kürzeste Verbindung zwischen Traben-Trarbach und dem Gewerbegebiet Mont Royal dar. Deshalb sind immer wieder Fahrzeuge unterwegs gewesen, die dort nichts zu suchen haben. Das hatte auch zu Protesten von Anwohnern geführt.
Ende März 2012 lässt daraufhin die VG-Verwaltung mittels einer massiven Eisenkonstruktion sperren (der TV berichtete). In ihrem Urteil gehen die Richter mit der verkehrsrechtlichen Anordnung der Sperre kritisch um: Sie sprechen von einem Ermessensfehler der Verwaltung, da diese maßgebliche Gesichtspunkte nicht beachtet habe. Es fehle eine Begründung dafür, warum durch die Vollsperrung auch der landwirtschaftliche Verkehr von der Benutzung des Weges ausgeschlossen worden sei. Wie bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, hätte die VG prüfen müssen, ob nicht eine abschließbare Sperre ausgereicht hätte, heißt es in dem dem TV vorliegenden Urteil.
Jürgen Römer freut sich naturgemäß über den Ausgang des Verfahrens, dessen Kosten die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach tragen muss. Die Verbandsgemeinde und die Stadt Traben-Trarbach hätten damit "erneut einen Rechtsstreit verloren, der sich aus dem unsinnigen und absurden Verfahren ergeben hat, den die Stadt durch die abstruse Anfechtungsklage des Arbeitsvertrags mit Matthias Holzmann begonnen hat." Der Unternehmer und CDU-Kommunalpolitiker gehört zu Holzmanns Unterstützern. Er hält den Bau der Schranke für eine Strafaktion von Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus und Bürgermeister Ulrich K. Weisgerber (beide CDU), die Holzmann kritisch sehen.

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