Tür zum Gerichtssaal bleibt zu

ÜRZIG/BERNKASTEL-KUES. Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung haben sich im Fall eines vermeintlichen "unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen" kurzfristig geeinigt. Mit einer Spende an eine gemeinnützige Einrichtung ist das Problem aus der Welt.

Die Tür zum Gerichtssaal, in dem am Montag wegen "Gewässerverunreinigung" verhandelt werden sollte, musste nicht aufgeschlossen werden. Staatsanwaltschaft und Gericht hatten wenige Stunden vorher Verteidigerin Susanne Knob angeboten, das Verfahren gegen den Ürziger Ortsbürgermeister Arno Simon gegen die Auflage, eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung zu entrichten, einzustellen. Wie hoch der Betrag sein wird, steht noch nicht fest. Ursprünglich sollte im Amtsgericht Bernkastel-Kues wegen des "unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen" verhandelt werden. Abwässer aus dem Fäkal-Abwassertank auf dem Ürziger Wohnmobil-Stellplatz sollen, so der Vorwurf, die Mosel verunreinigt haben (der TV berichtete). Für die Einstellung des Verfahrens, die aktenkundig wird, sobald die Spende bezahlt ist, gibt es nach Auskunft der Verteidigung sowie von Amtsgerichtdirektor Gunther Nelles mehrere Gründe. Zum einen hatte Zeugin Heide Weidemann wegen Terminschwierigkeiten kurzfristig abgesagt. Dadurch werde mindestens ein weiterer Verhandlungstag erforderlich. Weidemann hatte dem TV gesagt: "Eine etwa 50 Zentimeter breite Spur der Abwässer in Richtung Mosel war neben dem Tank zu erkennen." Weil die Richterin ab November in Mutterschutz ist, sei möglicherweise sogar eine vollständige Wiederholung des Verfahrens erforderlich, heißt es in einer Pressemitteilung von Rechtsanwältin Knob. Mindestens sechs Zeugen aus Ürzig müssten gehört werden und ebenfalls für mehrere Verhandlungstermine bereit stehen. Knob sagt weiter: "In Anbetracht des straffen Terminkalenders unseres Mandanten und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten konnten wir ihm nicht zur Durchführung des Hauptverfahrens mit mehreren Hauptverhandlungstagen raten." Deshalb habe ihr Mandant das Angebot von Staatsanwaltschaft und Gericht angenommen. Knob stellt in dem Zusammenhang klar, "dass es sich hierbei um keine Verurteilung handelt und dass von Seiten des Angeklagten keinerlei Geständnis abgegeben wurde"."Keine große Schuld"

"Es ist auch keine Schuld da", sagt Arno Simon. "Alle Vertreter der Gemeinde, die als Zeuge geladen waren, sind von einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens ausgegangen." Simon weiter: "Wir haben der Einstellung lediglich zugestimmt, um ein aufwändiges Verfahren zu vermeiden." Im Vorfeld der Verhandlung sei auch kein Strafbefehl ergangen, sagt Amtsgerichtdirektor Nelles. Dass es zu keiner Verhandlung komme, liege auch daran, dass offensichtlich "keine große Schuld vorliege" und Arno Simon nicht vorbestraft sei. Der Wohnmobil-Stellplatz ist nach Auskunft von Heiner Nilles (VG-Verwaltung) im Juli 2004 genehmigt worden. Vorher gab es nur zeitlich befristete Genehmigungen. Der Fäkal-Abwassertank, der schon länger in Betrieb sei, werde regelmäßig kontrolliert, teilt Nilles mit. Die Abwässer würden ordnungsgemäß in die örtliche Kanalisation geleitet. Ein einziges Mal, Ende September 2003, sei es zu einer Störung gekommen, als ein Lappen den Ansaug-Stutzen verstopft habe.

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