Überstundenstreit: Gericht gibt Mitarbeitern der Median-Klinikgruppe recht

Bernkastel-Kues · Die erste Runde im Streit um die Überstundenregelung bei der Median-Klinikgruppe auf dem Kueser Plateau ist abgeschlossen. 150 Angestellte hatten ihren Arbeitgeber verklagt, weil Überstundenzuschläge storniert worden waren. Das Arbeitsgericht Trier hat den Klagen stattgegeben. Allerdings bleiben weiterhin einige Fragen offen.

Bernkastel-Kues. 150 von rund 400 Angestellten auf dem Kueser Plateau haben gegen die Median-Klinikgruppe geklagt. Es geht um Feiertage, die auf einen Wochentag fallen.
Fiel der 1. Weihnachtstag beispielsweise auf einen Montag, bekamen diejenigen, die an dem Tag gearbeitet haben, einen Zuschlag von 200 Prozent auf ihr Zeitkonto gutgeschrieben.
Dies war über Jahre gängige Praxis. Bis zum Juni des vergangenen Jahres: Da flatterten den Median-Mitarbeitern Briefe ins Haus. Darin teilte die Personalchefin mit, dies sei ein Fehler gewesen und deshalb habe man die Zuschläge rückwirkend über drei Jahre hinweg storniert. 150 Mitarbeiter klagten gegen diese Vorgehensweise - mit unterschiedlichen Anwälten und unterschiedlichen Ergebnissen: "In etwa 20 Prozent der Verfahren wurden Vergleiche geschlossen", sagte Uta Lenz, die Direktorin des Trierer Arbeitsgerichts.
Diese können nach ihren Angaben bis Ende März noch widerrufen werden.
Für weitere 30 Klagen gilt das nicht. In diesen Fällen habe man sich mit der Median-Klinik rechtswirksam geeinigt, sagte Lenz auf TV-Anfrage weiter. In rund 40 Fällen muss der Arbeitgeber alle gestrichenen Stunden komplett auf das Arbeitszeitkonto zurückbuchen. Diese Praxis soll nach Angaben des Gerichts auch künftig gelten.
Nach diesen Entscheidungen bleiben viele Fragen offen: Wie beispielsweise handhaben die Median-Kliniken künftig die Abrechnungen? Werden die Mitarbeiter unterschiedlich, je nach Prozessausgang, bezahlt? Sprich: Diejenigen, die einen Vergleich eingegangen sind, bekommen weniger als jene, die die alte Abrechnungsweise erstritten haben?
Urteil wird noch geprüft


Der TV hat in der Pressestelle der Klinikgruppe nachgefragt. Die Hauptverwaltung in Berlin teilt mit: "Auch wenn die Median-Kliniken großen Wert auf die Zufriedenheit aller Beschäftigten legt, wird die Unternehmenszentrale die Urteilsbegründungen im Einzelnen sorgfältig prüfen und dann erst darüber befinden, wie das weitere Vorgehen sein wird." Man sei bestrebt, alle gleich zu behandeln und prüfe derzeit Möglichkeiten, die das Unternehmen nicht über die Maßen belasten.
Geht die Klinik-Gruppe in Berufung? Aus Berlin heißt es dazu: Man nehme zunächst die Urteile zur Kenntnis und respektiere sie als Entscheidungen einer unabhängigen Instanz. Wie man weiter verfahre, sei noch offen. jo

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