UN-Behindertenrechtskonvention gilt als Maßstab für den Kreis

Die Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention wird auch in der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen im Landkreis berücksichtigt. In Wittlich sprach der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen über die UN-Konvention.

Wittlich. (red) Auf Einladung von Landrätin Läsch-Weber und Artur Greis, dem Vorsitzenden des Beirats für Menschen mit Behinderungen, fand im Foyer der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Ottmar Miles-Paul, referierte zur UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem 26. März 2009 in Deutschland in Kraft ist. Insgesamt nahmen circa 70 Bürgerinnen und Bürger, unter anderem aus den Selbsthilfegruppen und Interessenverbänden der behinderten Menschen, daran teil.

Als Maßstab behindertengerechten Handelns gilt die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Selbstbestimmung behinderter Menschen, die Sicherung von Barrierefreiheit und die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zum Ziel hat.

Ottmar Miles-Paul stellte in seiner Präsentation den Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention heraus: den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen fördern, schützen und gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde fördern. Die Umsetzung dessen wird auch in der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen im Landkreis berücksichtigt.

Im März beschloss der Kreistag folgende Eckpunkte:

Die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstruktur: Hierbei geht es um die Schaffung bedarfsgerechter medizinischer Angebote, damit Menschen mit Behinderungen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.

Weiter soll eine neutrale Beratungsstelle beim Gesundheitsamt eingesetzt werden.

Akteure der Selbsthilfe, des Ehrenamtes und der Fachdienste sollen über regelmäßige Fach-Foren besser vernetzt werden.

Auch das Bewusstsein und Handeln für eine größere Barrierefreiheit soll geschärft werden.

Ein Fallmanagement in der Kreisverwaltung zur Eingliederungshilfe soll etabliert werden, in dem Menschen mit Behinderungen stärker in den individuellen Teilhabeplanungsprozess eingebunden werden.

Der Landesbeauftragte machte jedoch auch deutlich, dass viele Ziele nur in kleinen Schritten und über einen längeren Zeitraum hin erreicht werden könnten. Wichtig sei die Beteiligung von Kommunen, Kirchen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen.

Am Ende standen die Wünsche: Jeder solle Verantwortung für die Umsetzung der UN-Konvention übernehmen, den Diskussionsprozess in Kommunen und Organisationen vorantreiben, eigene Aktionspläne entwickeln und Betroffene aktiv miteinbeziehen.

Die Veranstaltung wurde vom Schulchor Donnerwetter und Band der Rosenberg-Schule Bernkastel-Kues musikalisch umrahmt.

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