Und das alles wegen einer Terrakottafigur für 1,99 Euro

Bernkastel-Kues · Mehr als ein Jahrzehnt hat ein 59-Jähriger schon in Haft verbracht. Nun kommen weitere 15 Monate dazu. Er hat gestanden, nach einem Diebstahl seine Lebensgefährtin aufgefordert zu haben, auf einen Ladendetektiv loszufahren.

Bernkastel-Kues. Viele Leute schauen mit 60 Jahren auf ein mehr oder weniger erfülltes Berufsleben zurück. Der 59 Jahre alte Mann, der sich vor dem Amtsgericht in Bernkastel-Kues verantworten muss, blickt auf ein anderes Leben zurück.
"Meine Karriere in Sachen Kriminalität ist beendet", sagt er, bevor Richter Oliver Emmer das Urteil verkündet: ein Jahr und drei Monate wegen Diebstahl und Anstiftung zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Bewährung kommt nicht infrage, da der Mann derzeit eine 20-monatige Haftstraße absitzt, weil er mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Wenn der gesundheitlich angeschlagene Mann aus der Haft entlassen wird, dürfte er mehr als 14 Jahre hinter Gittern verbracht haben. Seine Hauptdelikte seit 1973: Diebstahl, Betrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis. 26-mal stand er vor Gericht.
Der erste Teil der Tat, für die er sich verantworten muss, ist unspektakulär und würde normalerweise, so der Richter, nie vor Gericht verhandelt. Im Oktober 2012 habe der Angeklagte in alkoholisiertem Zustand aus einem Verbrauchermarkt im Kueser Gewerbegebiet eine Terrakottafigur im Wert von 1,99 Euro gestohlen.
Anschließend soll er seine in einem Auto wartende Lebensgefährtin aufgefordert haben loszufahren, obwohl der Detektiv des Marktes vor dem Wagen stand. Der wurde am Knie verletzt und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Fallen gelassen wird der Vorwurf der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. "Das ist nicht mit Absicht passiert", sagte der Angeklagte. Er sei zu dieser Zeit mit Haftbefehl gesucht worden und haben Angst gehabt "einrücken zu müssen".
Der Prozess gegen die Frau ging im Sommer über die Bühne. Sie wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, hat aber Berufung eingelegt. Dies haben Staatsanwalt und Verteidiger im aktuellen Fall nicht getan. Das Urteil ist somit rechtskräftig. cb

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