Ungenehmigte Weinberge: Das wird teuer

Bernkastel-Wittlich · Winzer, die ohne Genehmigung Reben pflanzen, müssen mit Strafzahlungen von bis zu 38 000 Euro pro Hektar rechnen. Seit Anfang dieses Jahres gilt ein neues Genehmigungssystem. Die EU hat die Vorschriften deutlich verschärft.

 Junger Weinberg in einer Steillage an der Mosel. TV-Foto: Archiv/Winfried Simon

Junger Weinberg in einer Steillage an der Mosel. TV-Foto: Archiv/Winfried Simon

Foto: Winfried Simon (sim) ("TV-Upload Simon"

Bernkastel-Wittlich. Das kann teuer werden: Bis zu 38 000 Euro Geldstrafe pro Hektar sind fällig, wenn ein Winzer gegen das seit dem 1. Januar 2016 geltende neue Genehmigungssystem der EU für Rebpflanzungen verstößt. Außerdem muss er die ungenehmigt gepflanzten Reben wieder aushauen.
Die neue Vorschrift sieht vor, dass Betriebe, die ungenehmigte Rebflächen innerhalb der ersten vier Monate roden, einen Mindestbetrag von 6000 Euro pro Hektar bezahlen müssen. Erfolgt die Rodung erst innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Viermonatsfrist, sind weitere 12 000 Euro fällig, nach Ablauf dieser Frist weitere 20 000 Euro pro Hektar. Weigert sich der Betrieb, selbst zu roden, muss er zusätzlich zu den Geldstrafen noch die Kosten der Rodung zahlen.
Antrag beim Weinbauamt


Markus Heil, Leiter der Weinbauabteilung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, erklärt: "Wesentlicher Unterschied zwischen dem Pflanzrechtesystem, das bis Ende 2015 gültig war, und dem neuen Genehmigungssystem ist, dass vorher die Rodung eines bestehenden Weinbergs per Gesetz automatisch zu einem Wiederbepflanzungsrecht geführt hat. Dieses wurde dem Winzer gutgeschrieben. Rodungen im neuen System führen nicht automatisch zu einer Wiederbepflanzungsgenehmigung. Sie sind lediglich die Voraussetzung dafür, dass der Winzer einen Antrag auf Erteilung einer Wiederbepflanzungsgenehmigung bei der Landwirtschaftskammer (Weinbauamt) stellen kann. Erst nach Erteilung dieser Genehmigung darf er die Reben pflanzen."
Gerd Knebel, Geschäftsführer des Weinbauverbandes Mosel, weist darauf hin, dass an der Mosel wohl kaum Winzer betroffen seien, in den großen Weinanbaugebieten Pfalz und Rheinhessen allerdings schon eher, da dort alte Weinberge schneller gerodet und wieder neu bepflanzt werden. Außerdem wollten die Pfälzer und Rheinhessen ihre Rebflächen ausdehnen.
An der Mosel ist die Rebfläche von über 12 000 Hektar Ende der 1980er Jahre auf aktuell rund 8600 Hektar geschrumpft. Dort besteht kaum Interesse an einer Rebflächenausdehnung. Vielmehr ist man besorgt, dass noch mehr gute Steillagen aufgegeben werden.
300 Hektar mehr im Jahr


Von 2016 an hat die EU den einst in den 1970er Jahren verhängten Anbaustopp gelockert. Brüssel ermöglicht es den Staaten dann, die Anbaufläche für Wein pro Jahr um bis zu ein Prozent zu vergrößern. In Deutschland einigte man sich nach heftigen Diskussionen auf eine Ausweitung der Rebflächen von 0,3 Prozent im Jahr. Das sind rund 300 Hektar.
Markus Heil vermutet, dass die verschärfte EU-Regelung durch illegale Praktiken in südeuropäischen Weinbauländern ausgelöst wurde. Dort seien von Winzern Rodungsprämien für Flächen kassiert worden, die nur auf dem Papier bestanden.
Gleichzeitig seien Umstrukturierungsprämien für nicht vorgenommene Rebpflanzungen gezahlt worden.
Meinung

Nur die Deutschen kontrollieren
Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sind nur dann etwas wert, wenn sie auch kontrolliert werden. Deutschland ist ein ordentliches Land, in dem unzählige Staatsbeamte darauf aufpassen, dass der Bürger auch alles richtig macht. Verstößt er gegen eine Vorschrift, gibt's eine Strafe. So auch für Winzer, wenn sie ohne Genehmigung einen Weinberg neu bepflanzen. Die wesentlichen Verordnungen werden in Brüssel gemacht. Sie gelten in der ganzen EU, also auch in den großen Weinbauländern Italien, Frankreich, Spanien. Ob die Behörden dort auch so streng kontrollieren? Größte Zweifel sind angebracht. Thema Anbaustopp: Es ist bekannt, dass sich diese Länder kaum daran gehalten haben. Dort wurden Reben ungenehmigt und unkontrolliert gepflanzt. Es geht dabei nicht um ein paar Hektar. Es geht um ganze Landstriche, die insgesamt größer sind als die deutsche Weinanbaufläche. Wir hatten in Europa schon einmal eine Weinschwemme. Die Überschüsse mussten mit EU-Geldern vernichtet werden. Das droht bald wieder. Fazit: Die EU macht Gesetze, die Deutschen halten sich daran und die anderen scheren sich nicht darum. w.simon@volksfreund.de

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