Ungewöhnliche Trauerarbeit

WITTLICH. Ein Hund wird überfahren. Ein trauriger Fall, wenn auch ein alltäglicher. Spektakuläre Traueranzeigen, in denen von Absicht, Grausamkeit und Mörder die Rede war, machten aus einem solchen Fall in einem kleinen Eifelort einen besonderen. Nun wurde die Sache vor Gericht verhandelt.

"Täddy. Mit aller Grausamkeit und Unverstand hat man unseren Therapiehund ... mit Absicht überfahren." So lautete eine der beiden Anzeigen in einem Wochenblatt, die im Sommer in einem kleinen Eifelort im Kreis Bernkastel-Wittlich für Aufregung sorgten. Versehen war die Anzeige mit einem Zitat aus "Der kleine Prinz" von Antoine de Saint-Exupéry und einem Foto des Hundes. Einen Monat später erschien eine zweite Anzeige für Täddy von den drei Birken - wie der Spitzwelpe in voller Gänze hieß. Sie war noch schärfer formuliert: "Täddy. Wir vermissen ihn jede Sekunde, Minute und Stunde, auch Tag und Nacht. In unseren Herzen lebt er immer weiter. Sein Mörder wird gerichtet." Mörder? Der betagte Herr H., der den Hund überfahren hat, wehrt sich gegen diese Darstellung. Es sei ein bedauerlicher Unfall gewesen, sagt er. Er sei mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 Stundenkilometern auf dem Feldwirtschaftsweg, der an dem Haus der Z.s vorbeiführt, unterwegs gewesen. Der Hund sei plötzlich hinter Gerümpel hervor auf die Straße gelaufen, so dass er ihn nicht rechtzeitig habe sehen können.Der zweite Hund blieb unverletzt

Als er ihn bemerkt habe, habe er gebremst. Doch da war es für Täddy zu spät. Täddy wurde vom rechten hinteren Rad erfasst und mitgeschleppt, und er starb noch auf der Straße. Der zweite Hund der Z.s, Becky von den drei Birken, der auch am Unfallort war, blieb unverletzt. Diese Aussage machten H. und seine Enkelin, die mit im Auto saß, vor dem Amtsgericht in Wittlich. Dort waren allerdings die Todesanzeigen überhaupt kein Thema. In der Verhandlung ging es um Schadenersatz für Täddy, den die Eheleute Z. fordern,. Denn wird in Deutschland ein Hund überfahren, gilt dies als Sachbeschädigung. Die ebenfalls betagten Eheleute Z. fordern 350 Euro für Täddy. Der Vorwurf der Z.s vor Gericht: Der Hund habe auf dem Feldwirtschaftsweg vor ihrem Haus gestanden und Herr H. sei ungebremst auf ihn losgefahren. Des Weiteren legten die Z.s, die für eine Stellungnahme nicht zu erreichen waren, bei Gericht das Attest eines Psychologen vor, das besagt, dass Täddy ein Therapiehund und für die psychische Stabilität von Frau Z. wichtig sei. Ein Urteil gab es in der mündlichen Verhandlung vorm Amtsgericht nun noch nicht. Es soll am 14. März verkündet werden. Richter Stefan Ehses sagte: "Hier steht Aussage gegen Aussage. Falls niemandem der Beteiligten eindeutig ein Verschulden angelastet werden kann, dann steht hier die Betriebsgefahr vom Auto gegen die Tiergefahr." Dies bedeutet, dass sowohl Autofahrer wie Tierhalter eine Gefährdungshaftung übernehmen müssen, sofern nicht nachweisbar ist, dass der Zwischenfall unabwendbar war. Und die Anzeigen der Z.s? H. sind sie nach eigenen Angaben sehr nachgegangen. Doch laut seinem Rechtsanwalt Tilo Wünsche wolle er nicht weiter Öl ins Feuer gießen. Deshalb habe er von einer Unterlassungsklage oder Schmerzensgeld abgesehen. Wünsches einziger Kommentar: "Die Trauerarbeit ging hier offenbar merkwürdige Wege."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort