Unterlagen für Schulmilch fehlen

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sieht sich bei der Schulmilch-Beihilfeverordnung zu unrecht in der Kritik. Zwar ist sie seit Jahresanfang für dieses Thema zuständig. Die notwendigen Unterlagen hat sie jedoch noch nicht von der bisher zuständigen Behörde erhalten.

Wittlich. (har) Die billigere Schulmilch schlägt hohe Wellen. Hintergrund ist der TV-Bericht "Verwaltung verschluckt sich an Schulmilch" über Änderungen bei der Schulmilch-Beihilfeverordnung. Zu unrecht sei der Eindruck vermittelt worden, die Kreisverwaltung sei nicht in der Lage, die Verordnung umzusetzen. Auch werde der Eindruck vermittelt, die Kreisverwaltung arbeite im Schneckentempo.

Aufgrund eines Landesgesetzes sind seit 1. Januar die Kreisverwaltungen für die billigere Schulmilch zuständig. Am 10. November habe die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) die Verwaltungen über die Verlagerung der Zuständigkeit informiert, teilt die Kreisverwaltung mit.

"Erste, jedoch nicht abschließende Informationen zum verwaltungsmäßigen Ablauf bei der Schulmilchförderung folgten in einer Informationsveranstaltung der ADD am 13. Januar", teilt die Verwaltung mit. Die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen seien bis heute noch nicht übersandt worden.

"Gleichwohl ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in der Lage, künftige Beihilfeanträge zu bearbeiten", teilt die Behörde mit. Ein neuer Antrag auf Beihilfe nach der Verordnung liegt der Verwaltung in Wittlich bisher nicht vor.

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat nach eigenem Bekunden Erfahrung mit der Umsetzung von Neuerungen, sei es im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung oder im Rahmen gesetzlicher Zuständigkeitsverlagerungen. "Es ist der generelle Anspruch der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, diese Neuerungen zeitnah und ordnungsgemäß umzusetzen." So auch im vorliegenden Fall der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung.

Bisher gibt es nur wenige Schulen und Kindergärten, die das Angebot verbilligte Milch nutzen. Das will die Kreisverwaltung ändern. Sobald die ADD und das Ministerium ihren Abstimmungsbedarf geklärt haben, sollen die Einrichtungen auf das EU-Schulmilchprogramm aufmerksam gemacht werden.

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