Unteroffizier soll Rekruten mit Steinen beworfen haben

Idar-Oberstein/Koblenz · Ein 24-jähriger Zeitsoldat der Rilchenbergkaserne soll Rekruten schikaniert haben. Die Bundeswehr entließ ihn und er klagte gegen seine Entlassung. Jetzt gibt ihm das Verwaltungsgericht Koblenz recht.

Idar-Oberstein/Koblenz. Er schikanierte Rekruten in der Klotzberg-Kaserne in Idar-Oberstein und auf dem Truppenübungsplatz Baumholder - doch die Bundeswehr darf den Stabsunteroffizier laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht feuern.
Der 24-Jährige, der in der Rilchenbergkaserne stationiert war, soll Rekruten bei der Ausbildung mit einem Stock gegen den Helm gestoßen, mit "fingernagelgroßen" Steinen beworfen und bei Verfehlungen mit Liegestützen bestraft haben. Jetzt hat das Gericht sein Urteil (Az.: 2 K 1089/11.KO) detailliert begründet. Es ließ offen, ob alle Vorwürfe gegen den Ausbilder gerechtfertigt sind. Aber es stellte klar: Sein Verhalten erscheint "bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls" nicht geeignet, "die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich zu gefährden". Doch dies ist laut Paragraf 55 Soldatengesetz nötig, um einen Zeitsoldaten während der ersten vier Dienstjahre fristlos zu entlassen.
Zu den Vorfällen soll es im April 2011 gekommen sein. Im Juli entließ die Bundeswehr den Mann fristlos. Sie warf ihm vor, 18-mal gegen seine "soldatischen Pflichten" und "seine Pflichten als Vorgesetzter" verstoßen zu haben. Ein Beispiel: Er soll einem Kanonier bei der Maschinengewehrausbildung in der Klotzberg-Kaserne befohlen haben, zu einem 50 Meter entfernten Schild zu laufen, sich dort hinzustellen und so lange in die entgegengesetzte Richtung zu schauen, bis er ihn zurückrufe. Der Kanonier soll sich zuvor mit dem Fuß vor eine Gewehrmündung gestellt haben.
Der Stabsunteroffizier räumte ein Fehlverhalten ein. Doch er klagte gegen seine Entlassung - und bekam recht. Laut dem Urteil gibt es auch mildernde Umstände, die gegen die Entlassung sprechen. Zum einen hatte der Ausbilder in seiner eigenen Ausbildung nur mäßige Noten. Zum anderen erklärten zwar sein Vorgesetzter und der Ausbildungsleiter der Artillerieschule in der Rilchenbergkaserne nach den Vorfällen 2011, dass er möglicherweise grundsätzlich in der Lage sei, Rekruten auszubilden. Aber er sei noch unsicher und unerfahren.
Der Vorgesetzte sagte über den Kläger, er zeige ein "eher kindliches Verhalten" und müsse noch viel lernen. Darum kritisiert das Gericht: Ein Teil der Dienstpflichtverletzungen hätten wohl verhindert werden können, wenn Vorgesetzte ihn enger überwacht, rechtzeitig belehrt und notfalls zurechtgewiesen hätten.
Der 24-Jährige möchte zurück in die Bundeswehr. Ob er dazu die Möglichkeit erhält, ist unklar. Sein Anwalt Christian Müller sagt: "Mein Mandant ist motiviert und wird die beabsichtigte Entlassung unter Erfahrungen verbuchen, die keiner Wiederholung bedürfen. Er wird für den künftigen Umgang mit Rekruten die entsprechenden Lehren ziehen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundeswehr kann es per Berufung anfechten.

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