Untreue-Vorwürfe: Arbeitsgericht weist Schadensersatzklage ab

Bernkastel-Kues/Trier · Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat am Donnerstag die Schadensersatzklage der Verbandsgemeinde (VG) Bernkastel-Kues gegen einen ehemaligen Mitarbeiter abgewiesen. Die VG forderte in zweiter Instanz 116 485,98 Euro, die der Mitarbeiter angeblich durch Entnahmen aus der Kasse veruntreut haben soll.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Trier, dass die Klage zuvor ebenfalls abgewiesen hatte. Das teilt die Rechtsanwaltskanzlei Bastgen in Wittlich mit, die den ehemaligen Mitarbeiter vor Gericht vertritt. Rechtsanwalt Alexander Bergweiler aus Trier, der die Interessen der VG wahrnimmt, wies auf TV-Nachfrage darauf hin, dass gegen das Urteil Rechtsmittel möglich seien. Ob diese zum Einsatz kommen, sei noch nicht geklärt. Das Strafverfahren gegen den Mitarbeiter wegen Unterschlagung steht noch aus. Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht festgelegt. hpl

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