Untreueprozess in der VG Bernkastel-Kues: „Da gingen die Alarmglocken an“

Bernkastel-Kues · Ein Ex-Verwaltungsangestellter der VG Bernkastel-Kues muss sich wegen des Vorwurfs der Untreue vor Gericht verantworten. Jetzt wird ein Vorgesetzter gehört.

"Erst sind wir noch von einem Fehler ausgegangen - doch dann haben sich die Ereignisse überschlagen", erklärt der wichtigste Zeuge des Tages. Er ist Leiter des Ordnungs- und Sozialamtes bei der Verbandsgemeinde (VG) Bernkastel-Kues und war seinerzeit der direkte Vorgesetzte des Angeklagten. Die Chronik der "Ereignisse" hat er auf mehreren Din-A-4-Seiten zusammengefasst.

Er überreicht sie dem Vorsitzenden Richter Armin Hardt von der Dritten Großen Strafkammer. Begonnen hatte alles nach Angaben des Zeugen im Mai 2011 mit einer Gaststättenkonzession, die nicht in Anspruch genommen wurde. Die Kundin hatte es sich mit der Gaststätte anders überlegt und sollte nun die bereits bezahlte Gebühr zurückerhalten. Doch der dreistellige Betrag fehlte in der Kasse. Darauf angesprochen habe der Angeklagte und damalige Kassenführer nur gemeint: "Nehmt es doch einfach aus dem großen Gebührentopf."

"Da haben wir dann gemerkt, dass etwas faul war", sagt der Zeuge. In der Kassengruppe "Gaststätten" sei wesentlich weniger enthalten gewesen, als hätte drin sein müssen, und "da gingen die Alarmglocken an". Zunächst sei man von einem Einzelfall ausgegangen und habe eine Untersuchung eingeleitet. Nach einer Krisensitzung mit dem Bürgermeister der VG, bei der auch der Angeklagte anwesend war, habe er sich krank gemeldet. "Dann wurde er nicht mehr gesehen", sagt der Zeuge.

Später stellte sich heraus, dass jemand eifrigen Gebrauch von der Stornotaste an der Kasse gemacht hatte. Zurückgebucht wurden nur runde Beträge - etwa 100 Euro bei einer Gebühreneinnahme von 627,19 Euro. Der Zeuge: "So fiel das nicht auf, wenn pro Woche 200 bis 400 Euro entnommen wurden."

Die Journalrolle, die in der Kasse mitlaufe und alle Buchungen und Stornierungen dokumentiere, sei auf Hinweis des Angeklagten immer entsorgt worden - "die brauchen wir nicht". Und den DIN-A-4-Wochenausdruck habe der Angeklagte vor der Geldübergabe an die Hauptkasse unten abgeschnitten - damit er ins Kassenbuch passte.

Dann ist da noch das Thema "Jahresmieten für Anwohnerparkplätze". die in dreistelliger Höhe zu Jahresanfang erhoben werden. Heute läuft das nach Angaben des Ordnungsamtschefs per Überweisung. Doch der Angeklagte habe grundsätzlich auf Barzahlung bestanden und dafür sogar eine spezielle Quittung entworfen. 88,75 Euro für die Buchung von 33 Mieten à 300 Euro seien gefunden worden. Frage des Vorsitzenden: "Wurden die Mieteingänge denn nicht geprüft?" Antwort: "Ich denke nicht, das ist ein durchlaufender Posten, der an die Stadt weitergeleitet wird."

Vorbildlich sei der Angeklagte in seiner Arbeitsauffassung gewesen. Der Zeuge: "Er kam sogar im Urlaub am Abend vor jeder Wochenabrechnung. Die Mitarbeiter fanden dann am Morgen alles mundgerecht vorbereitet zur Übergabe an die Hauptkasse vor."

Die Verhandlung wird am 21. März, 9 Uhr, fortgesetzt.

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