Unzulässig

Zur Berichterstattung über die Zwangsabgabe der Winzer und Kellereien an den Deutschen Weinfonds schreibt dieser Leser:

Der TV berichtet über den Prozess von Winzern und Weinkellereien wegen der Zwangsabgabe an den Deutschen Weinfonds. Ich selbst hatte mich vor einigen Jahren mit dieser Problematik befasst und ebenfalls diese Abgabe für unzulässig bezeichnet, was mir viel Ärger seitens der Bosse des Weinfonds (früher hieß er "Stabilisierungsfonds") eingebracht hat. Der Fonds wirbt ja hauptsächlich für deutschen Wein. Meine Argumentation war, dass nach EU-Recht die Werbung für ein nationales Produkt unzulässig ist. Die Franzosen werben auch nicht für französischen Wein, sondern für regionale Weine (Burgund, Bordeaux, Elsass und andere). Wir sollten daher auch für unsere gebietlichen Weine werben, also etwa für Moselwein.

Dieter Schnitzius

Traben-Trarbach

zwangsabgabe

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