Urteil im Messerstecherprozess erwartet

Trier/Wittlich · Ein Urteil könnte nächste Woche im Messerstecher-Prozess gesprochen werden: Ein 30-jähriger Mann aus Wittlich muss sich vor dem Trierer Landgericht wegen des Verdachts des versuchten Totschlags verantworten. Im vergangenen Jahr wurde bereits mehrfach verhandelt - zunächst ging es nur um gefährliche Körperverletzung.

Trier/Wittlich. Seit mehr als zwölf Monaten befindet sich der 30-jährige Angeklagte aus Wittlich in Untersuchungshaft. Im vergangenen Jahr verhandelte das Trierer Landgericht seinen Fall bereits, setzte dann aber das Verfahren aus: Mitschnitte von abgehörten Telefongesprächen belasteten den 30-Jährigen so sehr, dass das Gericht entschied, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Betracht komme - und nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung (der TV berichtete).
Durch die Mitschnitte und Zeugenaussagen ergaben sich genügend Hinweise darauf, dass der Angeklagte auch mit einem Tötungsvorsatz gehandelt haben könnte. Deshalb wurde dem Angeklagten der rechtliche Hinweis erteilt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe


Vor diesem Hintergrund musste die Beweisaufnahme erneut stattfinden. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe allerdings von Anfang an. Mit einem Messer soll er seinem mutmaßlichen Opfer in den Rücken gestochen haben. Der 28-Jährige landete auf der Intensivstation. Seine Lunge wurde dabei verletzt. In den Telefongesprächen sagte der 30-Jährige angeblich, er wolle sein Opfer "kaltmachen" - doch die Unterhaltung auf Russisch musste übersetzt werden. Vor Gericht bestritt der Angeklagte, das so gemeint zu haben, und erklärte, er habe in Notwehr gehandelt.
Bei einer vorangegangenen Auseinandersetzung soll der Angeklagte einen Dritten mit einer Axt verletzt haben. Die Wunde am Bein musste genäht werden.
Der Angeklagte ist polizeibekannt und einschlägig vorbestraft. Zudem ist er ein erfahrener Kampfsportler.
Am Dienstag, 17. Juni, soll die Beweisaufnahme geschlossen werden. Je nach Verlauf des Verhandlungstages könnte dann auch ein Urteil gesprochen werden. eib

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