Urteil im Prozess um Macheten-Attacke

Trier/Wittlich · Der 47 Jahre alte Mann, der kurz vor Weihnachten 2012 in Wittlich mit einer Machete in einen Jugendgottesdienst gestürmt ist, soll ab sofort in einer Wohneinrichtung für psychisch Kranke untergebracht werden. Das hat heute das Landgericht Trier entschieden.

 Mit dieser Machete oder Säge – Klingenlänge: 46 Zentimeter – hat der Angeklagte am 22. Dezember 2012 die Kirche aufgesucht. TV-Foto: Eileen Blädel

Mit dieser Machete oder Säge – Klingenlänge: 46 Zentimeter – hat der Angeklagte am 22. Dezember 2012 die Kirche aufgesucht. TV-Foto: Eileen Blädel

Mit einer Machete bewaffnet ist ein Mann im Dezember 2012 in einen Jugendgottesdienst in der St.-Markus-Kirche in Wittlich eingedrungen und hat vom Pfarrer eine Million Euro gefordert. Der 47-Jährige, der die Tat gestanden hat, leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an paranoider Schizophrenie und ist schuldunfähig.

Heute hat das Landgericht Trier nach insgesamt zwei Verhandlungstagen ein Urteil verkündet. Der Richter ordnet die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Das bedeutet, dass der Mann ab sofort in einer Wohneinrichtung für psychisch Kranke unterkommt. Dort muss er sich an strikte Auflagen halten. Erfüllt er diese nicht, verstößt er damit gegen die Bewährungsauflagen und muss doch in die Psychiatrie. Das Urteil ist rechtskräftig.

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