Urteil: Nach Ermordung eines Achtjährigen aus Bernkastel-Kues - Onkel muss lebenslang hinter Gitter

Freiburg · Rund ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines achtjährigen Jungen aus dem rheinland-pfälzischen Bernkastel-Kues ist der Onkel des Jungen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach den 27-Jährigen am Donnerstag des Mordes für schuldig.

Rund ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Achtjährigen aus Bernkastel-Kues ist der Onkel des Jungen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach den 27-Jährigen am Donnerstag des Mordes für schuldig. Er hatte seinen schlafenden Neffen im September vergangenen Jahres in einem Hotelzimmer in Emmendingen bei Freiburg mit einem Messer getötet. Stunden später stellte er sich der Polizei und gab die Tat zu.

Er habe sich wegen privater Probleme umbringen und den Jungen aus Liebe mit in den Tod nehmen wollen, befand das Gericht. Der Mann lebte, wie auch das Opfer, in Bernkastel-Kues. Er und das Kind waren zur Tatzeit zu zweit auf einer mehrtägigen Urlaubsreise.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung des Staatsanwaltes. Die Schuld des 27-Jährigen sei in dem Prozess eindeutig bewiesen worden, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Mann habe seinen Neffen heimtückisch mit Messerstichen in Hals und Brust ermordet.

Das Motiv habe nicht eindeutig geklärt werden können. Der Mann sei eine enge Bezugsperson des Jungen gewesen. Nach dem von ihm geplanten Suizid habe er den unter Autismus leidenden Achtjährigen nicht alleine lassen wollen, gab das Gericht als mögliche Erklärung an. Der Angeklagte selbst hatte in dem Prozess zum Motiv keine schlüssigen Angaben machen können. Er nahm das Urteil regungslos hin.

Es handele sich nicht um ein Sexualdelikt, betonte die Richterin in der Urteilsbegründung. Dies hatten Gutachten bestätigt. Allerdings waren den Angaben zufolge bei dem Angeklagten Kinderpornos gefunden worden. Die Mutter des getöteten Kindes und deren Partner waren in dem Prozess als Nebenklägerin aufgetreten.

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