Verbandsgemeinde-Werke wehren sich gegen Sichtweise der Niersbacher

Niersbach/Wittlich · Die Bewohner des Niersbacher Neubaugebiets Hinter der Acht wehren sich dagegen, Beiträge für Niederschlagswasser zu zahlen, obwohl sie Zisternen oder Mulden auf ihren Grundstücken eingerichtet haben (der TV berichtete). Die Verbandsgemeinde-Werke wiederum verweisen auf das Landeswassergesetz.

Niersbach/Wittlich. Zu dem Artikel "Bürger protestieren gegen Schmutzwasser-Gebühren" ergänzt Annegret Heinz, Leiterin der Verbandsgemeinde-Werke, die VG sei laut Landeswassergesetz zuständig für die Beseitigung des Niederschlagswassers, das von bebauten oder befestigten Flächen abfließt. Das Gesetz schreibe auch den Bauherren von Hinter der Acht in Niersbach vor, auf ihren Grundstücken ein Rückhaltevolumen von 50 Liter pro Quadratmeter Dachfläche zu schaffen. Seien die Zisternen auf den Grundstücken voll gefüllt, könnten sie kein Regenwasser mehr puffern. In diesem Fall fließe der Regen, der auf das Grundstück fällt, in die öffentlichen Niederschlagswasser-Anlagen.
Dafür seien öffentliche "Ableitungs- und Rückhalteeinrichtungen" geschaffen worden. Das Regenwasser fließe entweder über gepflasterte Straßenrinnen oder eine Rückhaltemulde in ein zentrales Versickerungsbecken. Die Größe der Straßenrinnen sei so gewählt worden, dass sie nicht nur die Niederschläge fassen, die auf die Straße fallen, sondern auch das Niederschlagswasser der privaten Grundstücke, sagt Heinz. Die Anwohner sind allerdings der Meinung, dass von ihren Grundstücken noch nie Wasser auf die Straße geflossen sei. Daher wollen sie auch die wiederkehrenden Gebühren für das Niederschlagswasser nicht zahlen.
Der Gemeinderat hat den Vertrag abgelehnt, der die Übertragung der Niederschlagswasser-Anlagen in dem Neubaugebiet Hinter der Acht an die VG-Werke regeln soll. Darin sollten die Anlieger "so gestellt werden, als ob die VG-Werke zum Zeitpunkt der Erschließung bereits Träger gewesen wären", erklärt Heinz. Dieser Erstattungsbetrag für die Ortsgemeinde stehe in keinem Zusammenhang mit den Kosten, die den Bauherren für ihre privaten Rückhalteanlagen entstanden seien. Der wiederkehrende Beitrag für das Niederschlagswasser koste bei einem 700 Quadratmeter großen Grundstück 71,40 Euro.
Abschließend betont Annegret Heinz, die Kosten einer Gemeinde für die Unterhaltung von Niederschlagswasser-Anlagen seien freiwillige Ausgaben. Sie könne sie - anders als die VG-Werke also - nicht über Beiträge von den Anliegern zurückfordern. uq

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