Verbotene Spiele

WITTLICH. Als erste Verwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Stadtverwaltung Wittlich das Wettbüro in der Neustraße mit sofortiger Wirkung verboten. Doch der Betrieb läuft munter weiter. Der Grund: Der Betreiber zieht vor’s Oberverwaltungsgericht Koblenz und die Stadt will, sollte ihm dort Recht gegeben werden, keine Gewinnausfälle zahlen müssen.

Wettbüros sind Wittlichs Bürgermeister Ralf Bußmer schon allein wegen des Suchtpotenzials ein Dorn im Auge. Mit Besorgnis hat er verfolgt, als im Januar in der Neustraße das private Wettbüro "Starbet" eröffnete. Nachdem die Problematik eher zu als abnahm - eine Spielhalle in der Feldstraße stellte Wett-Terminals auf, der Antrag eines dritten Wettbüros lag auf dem Tisch - wollte der Stadt-Chef handeln, bevor es zu spät ist.Nach Hoffnung aus Trier Sorgen aus Neuwied

Am 23. Mai erließ die Stadtverwaltung eine Ordnungsverfügung mit sofortiger Wirkung, das Trierer Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtsmäßigkeit dieser Verfügung (der TV berichtete). Hintergrund war: Das Büro, hinter dem eine Kette mit Hauptsitz in Wien steht, hatte nur eine österreichische Lizenz. In Rheinland-Pfalz dürfen Wettbüros und Lotterien aber nur mit einer vom Mainzer Innenministerium vergebenen Konzession betrieben werden. Dass bislang außer an Lotto Rheinland-Pfalz noch keine weiteren Glücksspiel-Konzessionen vergeben worden seien, bedeute nicht, dass es ein staatliches Monopol gäbe, begründeten die Trierer Verwaltungsrichter ihr Urteil im Juni (der TV berichtete). Doch während die Spielhalle in der Feldstraße noch vor der WM-Zeit ihre Wett-Terminals auf Drängen der Stadt wieder abgebaut hatte, geht der Betrieb in der Neustraße munter weiter. Darüber wundert sich auch das Personal der Spielhalle: "Wie kann es sein, dass wir die Sachen abbauen, müssen und die dürfen das Gleiche im großen Stil anbieten?" Das Wettbüro "Starbet" stockt sein Angebot sogar noch um Pferdewetten auf. Bisher sind Wetten zu Fußballspielen, Hunderennen, Eishockey und weiteren Sportarten möglich. Bis zu 20 Spieler fordern dabei jeden Nachmittag ihr Glück heraus. Gesetzt werden kann ab ein, zwei Euro. Einsätze um die 100 Euro sind keine Seltenheit. Doch in den Größenordnungen wie im Casino geht es in der Neustraße nicht zur Sache. Warum das Wettbüro trotz "Verbot mit sofortiger Wirkung" immer noch geöffnet ist, erklärt die Stadtverwaltung auf TV-Anfrage. Waren sich die Wittlicher im Juni noch sicher, dass auch eine Klage des Wettbüro-Betreibers vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht kein anderes Ergebnis bringen würde, ist die Stadtverwaltung inzwischen verunsichert. "In einem vergleichbaren Verfahren hat das Verwaltungsgericht Neustadt die dort ebenfalls einem Glückspielbetreiber angeordnete sofortige Vollziehung wieder aufgehoben", erklärt der Pressesprecher der Stadtverwaltung, Ulrich Jacoby. Das bedeutet: Würde die Stadt auf ihrem vom Trierer Verwaltungsgericht bestätigtes Verbot mit sofortiger Wirkung bestehen und den Laden schließen, könnte es teuer werden, falls das Koblenzer Gericht anders entscheidet - etwa so wie in Neustadt. Denn dann müsste die Verwaltung dem Betreiber Schadensersatz für den Gewinnausfall zahlen. Und das kann bei den Umsätzen im Glücksspielbereich, die bundesweit jährlich auf Milliardenhöhe geschätzt werden, ungemütlich werden. Deshalb also hält die Verwaltung nun trotz des Erfolgs beim Trierer Verwaltungsgericht erst mal die Füße still. Oder wie Jacoby sagt: "Wir müssen aus Gründen der Rechtssicherheit die Entscheidung einer höheren Instanz abwarten." Sollten sich die Koblenzer allerdings in ihrem Urteil dem Trierer Gericht folgen, ist wohl eine Schließungs-Welle zu erwarten. Denn das Thema beschäftigt viele Städte. So standen die Telefone in der Verwaltung nicht mehr still, nachdem die Wittlicher als Vorreiter im Land erstmals die leidige Glücksspiel-Sache angepackt haben. Bußmer: "Viele Amtskollegen haben sich bei uns erkundigt, was möglich ist."

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