Verfahren gegen Polizeikoffer-Dieb eingestellt

Bernkastel-Kues · Das für den heutigen Mittwoch angesetzte Verfahren gegen den 44-Jährigen, dem vorgeworfen wurde, einen Koffer der Polizei bei einem Einsatz vor einer Disko entwendet zu haben, wurde eingestellt. Der Angeklagte muss 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Dies teilte Oliver Emmer, Richter am Amtsgericht Bernkastel-Kues, auf TV-Nachfrage mit. Dem Mann sei zur Auflage gemacht worden, 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen, sagte Emmer.

Die Einstellung des Verfahrens erfolge nach Paragraf 153 a. Laut diesem Paragrafen kann die Staatsanwaltschaft mit der Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten ein Verfahren einstellen und Auflagen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

Der Angeklagte hatte geltend gemacht, dass er stark alkoholisiert war und er deshalb den Koffer als Scherz versteckt habe und ihn nicht etwa habe stehlen wollen.

Die Polizei hatte den Einsatzkoffer, der eine Digitalkamera und ein Alkoholmessgerät im Wert von 1000 Euro enthielt, wenige Tage nach dem Einsatz im Bereich des Tatorts wiedergefunden.

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