Verfahren wegen häuslicher Gewalt eingestellt

Wittlich · Eine lang dauernde Beweisaufnahme, die letztendlich keine tiefgreifenden Ergebnisse brachte: Mit einer Zahlung von 1000 Euro an die Nebenklägerin endete ein Prozess wegen des Vorwurfs der Körperverletzung am Amtsgericht Wittlich.

Wittlich. Es dauerte drei Stunden, bis der Richter sich ein ungefähres Bild von mutmaßlichen Taten machen konnte, die schon fünf Jahre zurückliegen. Die Staatsanwaltschaft Trier beschuldigte einen 46-jährigen Wittlicher der Körperverletzung, gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung. Er soll im Jahr 2007 seine damalige Ehefrau geschlagen haben und ihr im Jahr 2008 Gewalt angedroht haben. Bereits damals, im Jahr 2008, gab es ein Verfahren, das jedoch eingestellt wurde mit der Auflage, dass der Ehemann ein Anti-Gewalt-Training absolvieren musste.
Zuerst vernahm Richter Hermann Josef Weber den Angeklagten, der diese Vorwürfe abstritt. Anschließend hörte er die ehemalige Frau. So habe ihr Mann ihr verboten, mit Fremden über den Ehevertrag zu sprechen. Wenn sie mit jemandem rede, kriege sie ein Messer in den Bauch. Richter Hermann Josef Weber wollte bei der Vernehmung herausarbeiten, aus welcher Motivation sie fünf Jahre später von Taten berichtet, die damals nicht Gegenstand der Verhandlung waren. Mehrmals fragte Weber die Klägerin danach, die der Frage immer wieder auswich. Sie lebe noch mit der Angst. Sie habe 20 Jahre lang für Familie und Haus gearbeitet, antwortete sie, machte aber keine präziseren Angaben zu den Drohungen, die ihr Mann ihr gegenüber gemacht haben soll. Nach drei Stunden stellte Richter Hermann-Josef Weber das Verfahren vorläufig ein. Er verhängte als Auflage eine Zahlung von 1000 Euro des ehemaligen Ehemanns an seine Ex-Frau.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei diese Verfahrensweise gerechtfertigt und vertretbar, erläuterte Richter Weber. Die Staatsanwaltschaft habe zugestimmt, die Anwältin der Nebenklägerin habe zudem keine Bedenken gegen diese Verfahrensweise erhoben. hpl

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