Verfahren wegen Verunreinigung des Bieberbachs eingestellt

Platten · Das Amtsgericht Wittlich hat das Verfahren um den verunrenigten Bieberbach in Platten eingestellt. Die Schuld der Angeklagten wurde als gering eingestuft. Sie wurden zu geringen Geldstrafen verurteilt.

Das Amtsgericht Wittlich hat die Verfahren wegen Verunreinigung des Bieberbachs in Platten eingestellt. Eingestellt wird ein Verfahren, wenn die Schuld des Angeklagten als gering angesehen wird. Angeklagt waren der Geschäftsführer dder Baufirma, En-neo Regiebau Verwaltungs GmbH, der Betreiber und der Betriebsleiter der Anlage. Das Gericht ordnete an, dass der Betriebsleiter und der Geschäftsführer der Baufirma als Auflage einen Geldbetrag von 1000 beziehungsweise 3000 Euro zahlen müssen.

Der Bach war im März 2009 durch Abwässer aus der Plattener Biogasanlage verschmutzt worden. Diese Verschmutzung hat den Bach laut Gutachter des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewässeraufsicht deutlich geschädigt. Unklar blieb im Prozess, wie genau die Abwässer ausgetreten waren.

Die Angeklagten sagten aus, sie seien durch ein von einem Handwerker verursachtes Loch in einem Schacht ausgetreten. Ein Vertreter der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) war der Meinung, der Schacht könnte auch übergelaufen sein. Der Behördenvertreter stellte fest, dass das Entwässerungskonzept für die Anlage bis heute noch nicht überarbeitet sei, obwohl dies vor eineinhalb Jahren gefordert wurde. Man sei mit der SGD Nord im Gespräch, um das System zu entwickeln, sagte der Geschäftsführer der Baufirma.

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