Verfassungsgericht: Fusion von Wittlich-Land und Manderscheid ist verfassungsgemäß

Wittlich/Manderscheid/Koblenz · Das Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist verfassungsgemäß.

 Während der Kommunalreform wurden viele Verbandsgemeinden fusioniert, wogegen einige klagten.

Während der Kommunalreform wurden viele Verbandsgemeinden fusioniert, wogegen einige klagten.

Foto: Grafik: iStock

Die Klagen der einstigen Eifel-Gemeinden Manderscheid und Wittlich-Land gegen ihre Zwangsfusion sind gescheitert. Die Eingliederung der ehemaligen Verbandsgemeinde (VG) Manderscheid in die VG Wittlich-Land zum 1. Juli 2014 war nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs (VGH) Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß.
Die Klagen der beiden Verbandsgemeinden waren am 11. Januar in Koblenz verhandelt worden, gestern gab der VGH das Urteil bekannt.

Zu der Verhandlung in Koblenz waren unter anderem Dennis Junk, Bürgermeister der VG Wittlich-Land neu, und die beiden Bürgermeister Christoph Holkenbrink, VG Wittlich-Land alt, und Wolfgang Schmitz, VG Manderscheid, sowie zahlreiche Vertreter aus der und Mitarbeiter der Verwaltungen gefahren.
Christoph Holkenbrink, ehemaliger Bürgermeister der VG Wittlich-Land alt: "Wir haben zumindest gehofft, dass das Gericht entscheidet, dass das Gesetz im Fall Wittlich-Land einer Reparatur bedarf." Es sei nicht darum gegangen, die Fusion an sich infrage zu stellen. Vielmehr habe man auf eine finanzielle Entschädigung gehofft.

Das bestätigt Dennis Junk, Bürgermeister der VG Wittlich-Land neu: "Es ist gut, dass es jetzt ein Ergebnis gibt, aber ich bin etwas enttäuscht, dass es keinen finanziellen Ausgleich gibt." In der mehr als 60-seitigen Urteilsbegründung sei auf diesen Aspekt nicht eingegangen worden, obwohl das Thema in der mündlichen Verhandlung am 11. Januar in Koblenz thematisiert worden war.
Junk weiter: "Unser Blick geht jetzt nach vorne. Wir haben unsere Sache in den vergangenen eineinhalb Jahren ja auch ganz ordentlich gemacht."

Bei der Fusion der beiden Verbandsgemeinden war die VG Manderscheid im Vergleich zu Wittlich-Land alt hoch verschuldet: Die Pro-Kopf-Verschuldung lag in Manderscheid vor der Fusion bei knapp 500 Euro, in Wittlich-Land bei knapp 100 Euro.

Das Urteil des VGH Koblenz zur Fusion der VG Wittlich-Land alt und der VG Manderscheid ist nach den im Juni und Oktober 2015 ergangenen Urteilen zu den Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf, Irrel (VG Südliche Eifel), Wallhalben (Südwestpfalz) und Maikammer die fünfte Entscheidung, die die vom Land beschlossenen kommunalen Gebietsänderungen betrifft. Bisher war nur eine Klage erfolgreich gewesen: Im Juni 2015 hoben die höchsten Richter des Landes den Zusammenschluss der Gemeinde Maikammer mit Edenkoben im Kreis Südliche Weinstraße auf.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort