Verfassungsgericht weist Klage von Manderscheid gegen Kommunalwahl ab

Koblenz/Manderscheid · Die Kommunalwahl am Sonntag kann auch in der Verbandgemeinde Manderscheid (Kreis Bernkastel-Wittlich) stattfinden. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag der Gemeinde auf Verschiebung abgewiesen.

Hintergrund ist ein Streit um die Kommunalreform. Am 1. Juli 2014 wird die Verbandsgemeinde Manderscheid aufgelöst. Das Gebiet wird dann Teil der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Damit erhöht sich die Bevölkerungszahl von 21 500 auf 28 700, denn 7200 Manderscheider kommen dazu. 45 Gemeinden wird die Kommune dann insgesamt umfassen.

Die Kommunalwahl, in der die Ratsmitglieder und die Bürgermeister gewählt werden, ist aber bereits am 25. Mai. Auf dieser Wahl wird der VG-Rat der neuen VG Wittlich - Land gewählt. "Das steht aber im krassen Widerspruch zum Wahlgesetz," hatte Alois Debald vom SPD-Ortsverein Manderscheid im Vorfeld der VGH-Entscheidung ausgeführt. Dieser Argumentation wollte sich das Gericht aber nicht anschließen.

Innenminister Roger Lewentz (SPD) begrüßte die Entscheidung. Er sagte: "Der VGH hat heute die letzten Rechtsunsicherheiten bei der Kommunalwahl beseitigt. Auch die Bürgerinnen und Bürger von Manderscheid können jetzt sicher sein, dass ihre Stimmen am kommenden Sonntag zählen." (tz)

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