Vergesslichkeit wird bestraft

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Wer Schulden bei der Kraftfahrzeugsteuer hat, kann seit Anfang dieses Jahres kein Fahrzeug mehr zulassen. Darauf weist der Fachbereich Verkehr und Zulassung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

Bestehen Rückstände bei der KFZ-Steuer, verweigern die Zulassungsstellen die Ausstellung eines KFZ-Scheins. In Härtefällen können die Zulassungsstellen Ausnahmen gewähren, allerdings nur mit Zustimmung des Finanzamts. Die KFZ-Steuer werde bislang häufig unpünktlich, in falscher Höhe oder gar nicht gezahlt. Seit Mai müsse deshalb mit der Zulassung eine Einzugsermächtigung erteilt werden.

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