Justiz Vergewaltigung: Gericht verurteilt Mann zu sechs Jahren Haft

Trier/Bernkastel-Wittlich · Die Dritte große Strafkammer am Trierer Landgericht hat einen Mann aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich gestern zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er hatte sich wegen Vergewaltigung und einem Angriff auf seine Ehefrau mit einer Machete verantworten müssen.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal im Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt am 02.09.2014 ein Richterhammer aus Holz. Am 14.11.2017 wird in Hamburg voraussichtlich das Urteil im  Prozess gegen einen Mann, der seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem Messer angegriffen haben soll, verkündet. Foto: Uli Deck/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal im Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt am 02.09.2014 ein Richterhammer aus Holz. Am 14.11.2017 wird in Hamburg voraussichtlich das Urteil im Prozess gegen einen Mann, der seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem Messer angegriffen haben soll, verkündet. Foto: Uli Deck/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Uli Deck

Doch zuerst musste die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt am letzten Verhandlungstag über zahlreiche Anträge der beiden Verteidiger des 35-Jährigen entscheiden.

Die Anklage: Dreimal soll der Angeklagte zwischen Januar 2016 und Oktober 2017 seine damalige Frau gegen ihren Willen in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Um Schreie und Gegenwehr zu unterbinden, sei das Opfer auch geknebelt und gefesselt worden. Außerdem soll sie der Mann einmal mit einer Machete bedroht haben.

Die Anträge der Verteidiger: Unter anderem hatten die Verteidiger am gestrigen und am vorangegangenen Verhandlungstag mehrere Anträge in der Verhandlung gestellt. Sie wollten unter anderem die Glaubwürdigkeit der Ehefrau in Zweifel ziehen und forderten rechtsmedizinische und aussagepsychologische Gutachten. Die Anträge wurden jedoch bis auf einen von der Kammer abgelehnt. Dem Antrag des Pflichtverteidigers Jörg Ehlen, das Video der Vernehmung der Frau bei einer Ermittlungsrichterin zu sehen, gab die Kammer statt.
In dem Video sagte die Ex-Frau des Angeklagten aus, dass sie ihren Mann zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt habe. Das habe sie nur getan, um Ruhe vor ihm zu haben. Allerdings könne sie jetzt wegen ihres schlechten Gewissens deshalb nicht mehr schlafen. Alle anderen Vorwürfe hielt sie jedoch aufrecht.

Die Zeugenaussagen: Der Angeklagte hat bis zuletzt im Prozess geschwiegen. Alle anderen Zeugen – die Ehefrau hatte in der Verhandlung auf Antrag ihres Verteidigers unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt – hatten ein völlig unterschiedliches Bild des Mannes gezeichnet: zum einen gewalttätiger Ehemann, zum anderen fürsorglicher Familienvater.

Ein Psychotherapeut beschrieb die Frau als Patientin, die unter psychosomatischen Beschwerden wie unbestimmten Schmerzen, Ängsten und Unruhezuständen litt. Besonders sei bei ihr wohl eine Bedrohung mit einer Machete haften geblieben.

Das Urteil: Das Gericht sprach den Mann schließlich nach mehrstündigen Plädoyers des Staatsanwalts und der Anwälte und einer Beratung schuldig, unter anderem der schweren Vergewaltigung und der Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, der Bedrohung und der Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung in zwei Fällen.

Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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