Verhandlung um Straßen im Ferienpark vertagt

Trier/Thalfang · Die Verhandlung über die Straßennutzung im Ferienpark Himmelberg in Thalfang ist gestern vom Landgericht vertagt worden. Park-Betreiber Rudi Marx hat 28 Hauseigentümer verklagt, Geld für die Trassen zu zahlen.

Trier/Thalfang. Im Streit um die Straßennutzung im Thalfanger Ferienpark Himmelberg wurde gestern beim Prozessauftakt vor dem Trierer Landgericht zwar viel diskutiert, eine Entscheidung fiel aber noch nicht. Die Firma Gebrüder Marx OHG, deren Gesellschafter Rudi Marx ist, hat 28 Hausbesitzer verklagt, Geld für die Nutzung der Trassen im Park zu bezahlen. Dabei geht es zum einen um die Entrichtung einer Notwegrente für die Jahre 2008 bis 2011 und zum anderen um die Aufwendungen für Unterhalt, Instandsetzung, Beleuchtung, Winterdienst sowie die Straßenentwässerung.
Die 28 Eigentümer sind in den vergangenen Jahren bei der Parkverwaltung ausgestiegen und vermieten ihre Wohnung selbst. Dadurch würden sie sich nicht mehr an den Kosten beteiligen, heißt es vonseiten der Klägerin.
Laut dem vorsitzenden Richter Gernot Kieselbach liegen gegen die Klage jedoch einige Einwände vor. So hätten die Beklagten unter anderem angeführt, dass sie die Zulässigkeit der Feststellungsklage anzweifelten und die Frage gestellt, ob der Antrag ausreichend Substanz habe. Ein Antrag für alle reiche nicht aus, sagte auch Richter Kieselbach beim Auftakt. Denn die Unterhaltungskosten und auch die Notwegerente seien für jeden Beklagten unterschiedlich. Deshalb müssten auch alle einzeln aufgeführt werden.
Für Rechtsanwalt Anton Jakobs aus Trier, der 23 der 28 Beklagten vertritt, ging es vor allem um die Frage, ob überhaupt ein Notwegerecht besteht. Oder ob es mit den Erschließungskosten nicht schon abgegolten sei. Das müsse als erstes geklärt werden, sagte er. Über die Unterhaltungskosten könne man dann reden.
Einigen konnten sich die Parteien gestern nicht. Auch nicht auf eine Mediation, für die laut Richter Kieselbach in diesem Fall "sehr viel spricht" und für die er sich während der Verhandlung stark einsetzte. Die Rechtsanwälte der Beklagten wollten einer Mediation aber nur zustimmen, wenn im Gegenzug die Klage fallen gelassen werde.
Die Verhandlung wurde nun zunächst vertagt. Der Kläger hat einen Monat Zeit, die Anträge entsprechend den Hinweisen des Gerichts nachzubessern. hsc

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