Verhandlungen vor dem Aus

HUNSRÜCK. Die Vergleichsverhandlungen zwischen den Brüdern Sachsenweger und dem Landesbetrieb Mobilität, früher Landesbetrieb Straßen und Verkehr, sind ins Stocken geraten. Zwei Landwirte aus Morbach hatten gegen die Ausweisung der B 50 als Kraftstraße geklagt.

Die Brüder Emil und Friedrich Sachsenweger haben je eine Hofstelle in Morbach und Simmern. Da sie beide zudem als Lohnunternehmer arbeiten und ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse vor allem in Kirchberg absetzen, nutzen sie die Bundesstraße 50 mit ihren landwirtschaftlichen Fahrzeugen häufig. Im Herbst 2004 war damit vorläufig Schluss. Der Grund: Die B 50 zwischen Büchenbeu-ren und Simmern ist seither als Kraftfahrstraße ausgewiesen. Fahrzeuge, die nicht 60 Stundenkilometer und schneller fahren können, haben auf der Verkehrsader nichts mehr zu suchen. In erster Instanz hatten die Morbacher Landwirte, die argumentiert hatten, dass die erzwungenen Umwege sie 20 000 bis 30 000 Euro im Jahr kosten würden, einen Teilerfolg erzielt. Zumindest zwischen Büchenbeuren und Kirchberg sollten die blauen Schilder wieder verschwinden. Doch die Landesbehörde legte Berufung ein. Sie führt das erhebliche Verkehrsaufkommen auf der Strecke und die gute Ausbau-Situation als Argumente ins Feld. Sind auch langsame Fahrzeuge auf der Strecke unterwegs - neben landwirtschaftlichen Fahrzeugen beispielsweise auch Mopeds, drohen große Tempo-Unterschiede und damit eine erhöhte Unfallgefahr. Das Oberverwaltungsgericht legte den Beteiligten eine außergerichtliche Einigung nahe. Seither ruht das Verfahren in Koblenz. Ein Vergleich rückte in greifbare Nähe. Sein Inhalt: Die betroffenen Bauern erhalten eine Ausnahmegenehmigung zwischen dem 15. Juli und dem 15. September für die Zeit der Getreideernte. Diese Regelung soll so lange gelten, bis zumutbare Ersatzverbindungen auf Wirtschaftswegen bestehen. Dass keine "zumutbare Ausweichmöglichkeit" zur Verfügung steht, diese Auffassung teilt das Oberverwaltungsgericht zumindest für den Streckenabschnitt von Sohren bis Kirchberg. "Der Spatz in der Hand ist uns lieber als die Taube auf dem Dach", sagt Friedrich Sachsenweger dem TV. Zumindest hätten er und sein Bruder sich gedanklich mit dem Vergleich "angefreundet". Eine schriftliche Antwort habe der Landesbetrieb von ihnen allerdings noch nicht erhalten. Doch damit wäre das Problem auch nicht vom Tisch: Neben der Klage der Sachsenwegers gibt es "ein gutes Dutzend" Widerspruchsverfahren in diesem Zusammenhang, erklärt Franz-Josef Schmidt, Abteilungsleiter Verkehr im Landesbetrieb Mobilität.Zumindest ein Landwirt sagt Nein

Aus seiner Sicht ist eine Einigung mit den Sachsenwegers nur sinnvoll, wenn die anderen Widersprüche ebenfalls zurückgenommen würden. Der Landesbetrieb hatte die Betroffenen deshalb angeschrieben und wartet laut Schmidt auf den "leider nur schleppenden Rücklauf". Ein Schreiben müsste ihm allerdings schon vorliegen, das von den Rechtsanwälten von Willi Feilen, Landwirt in Weiperath und dortiger Ortsvorsteher. Darin heißt es wörtlich: "Der Widerspruchsführer wird einer solchen rechtswidrigen Lösung nicht zustimmen." Denn die Schaffung von zumutbaren Ersatzwegen auf dem Wirtschaftswegesystem stößt aus der Sicht der Rechtsanwälte Wacker und Kollegen aus Morbach auf "rechtliche und faktische Grenzen". Bei diesen nicht klassifizierten Straßen müssen die Gemeinden für den Unterhalt und die Verkehrssicherheit sorgen, "die diese Leistungen weder erbringen können noch solche Vorgaben dulden müssen". Zudem seien diese Wirtschaftswege im Winter nicht befahrbar. Auch Feilen liefert sein Getreide in Kirchberg ab und kauft dort Düngemittel. Auch für ihn ist die Fahrerlaubnis auf der B 50 eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Es sei schon ein Unterschied, ob man auf einer gut ausgebauten Bundesstraße fahre oder "auf einer Berg-und-Tal-Bahn".

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