Verhungerte Tiere: Schwere Vorwürfe

Forst/Cochem · Mauschelei, systematisches Wegsehen - die Vorwürfe, die Claudia Klaus gegen die Kreisverwaltung Cochem-Zell erhebt, sind hart. Es geht um den Bauern aus dem Hunsrückdorf Forst, der in den vergangenen Monaten auf seinem Hof bis zu 160 Tiere verhungern ließ.

(ank) Claudia Klaus lebt selbst nicht im Kreis Cochem-Zell. Sie findet aber angesichts der Berichte über einen Landwirt, der seine Tiere verhungern ließ, "dass man sich als mündiger Bürger da doch einmischen muss". In einem offenen Brief an die Verwaltung fragt sie: "Die Tiere sind grausam verhungert ... und keiner hat je etwas mitbekommen? Wie können Sie sich das alles erklären? Was ist die Konsequenz?" Am meisten wundere sie, dass bisher kein konkretes Tierhalteverbot ausgesprochen worden sei. "Das schaut mir sehr nach Vetternwirtschaft aus und das auf Kosten der Tiere."

Die Kreisverwaltung war zunächst für eine Stellungnahme zu erreichen. In einer schriftlichen Antwort an Claudia Klaus weist sie die Vorwürfe jedoch zurück. Die zuständige Veterinärin erläutert in dem Schreiben, dass in Forst Kontrollmechanismen versagt haben: Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen durch einen Hoftierarzt fanden seit 2008 nicht mehr statt. Und weil der Bauer einen Teil seiner Tiere im Wald ablud und nicht bei einer Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgte, haben auch deren Mitarbeiter keinen Alarm schlagen können.

Außerdem, so die Veterinärin weiter, sei der Hof sofort nach Bekanntwerden der Missstände geräumt worden. "Die Räumung entspricht de facto einem Tierhalteverbot."

Klaus ist mit diesen Antworten nicht zufrieden: "Was bitte bedeutet in diesem Zusammenhang de facto?", fragt sie. Sie habe den Verdacht, dass alles getan werde, den Landwirt zu schützen. "Es kann nicht sein, dass er ungeschoren davonkommt." Das wird er wohl auch nicht. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt in der Sache. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt es also zu einem Prozess. Allein: Ob das Gericht eine Geldbuße oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren verhängt, sei derzeit noch nicht abzusehen. Und auch, ob die Richter dem Landwirt ein - befristetes oder dauerhaftes - Tierhalteverbot auferlegen werden, bleibt abzuwarten.

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