Verkehr

Zum "Geisterfahrer-Kreisel" meint dieser Leser:

Ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 116 Metern verstößt gegen alle Regeln der Vernunft. Kreisverkehre mit einem Außendurchmesser von mehr als 40 Metern sind für Autofahrer verwirrend und deshalb unfallträchtig. Es gibt viele Beispiele hierzulande von Kreisverkehren mit Mittelinsel und einem Außendurchmesser von weniger als 40 Metern, über die täglich mehr als 30 000 Fahrzeuge fahren und die kaum Unfälle aufweisen. Seit vielen Jahrzehnten gibt es den einen Kreisverkehr, an dem sich die B 227 und eine Kreisstraße kreuzen. Die Mittelinsel ist nicht kreisrund, was die Befahrbarkeit eher verbessert. Die Zufahrten nicht im rechten Winkel, die Ausfahrten aufgeweitet, damit in diesem Bereich zweispurig. Karl-Heinz Beißwenger, Ratingen

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