Verkehrsversuch als Fall für das Verwaltungsgericht

Wittlich · Ein Hetzerather will den Verkehrsversuch in Wittlich mit juristischen Mitteln kippen. Wilhelm Jungen hat ein Eilverfahren am Trierer Verwaltungsgericht gegen die Stadt Wittlich laufen. Die Stadt sieht dem Verfahren gelassen entgegen.

Wittlich. "Er bellt also nicht nur, er beißt auch." So schätzt sich Wilhelm Jungen selbst ein. Er ist der Mann, der beim Verwaltungsgericht Trier ein Eilverfahren laufen hat - gegen die Stadt Wittlich. Es geht um die Teilsperrung der Kurfürstenstraße. Damit will die Stadt den Durchgangsverkehr auf andere Strecken verteilen (der TV berichtete).
Wilhelm Jungen ist überzeugt, dass dabei nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Das will der Hetzerather der Stadt Wittlich nicht einfach durchgehen lassen. Er hat dokumentiert, was er zum Verkehrstest gesehen, gelesen, gehört hat: Auf 54 Seiten listet er auf, warum er nicht einfach "klein beigeben" will, sondern auf Prüfung pocht.
Er bellt halt nicht nur, sondern beißt sich auch fest. Denn im Fall der Teilsperrung ist Jungen überzeugt, dass die Verwaltung Dinge tut, die sie nicht tun dürfte, weshalb dem Test ein Ende gesetzt werden müsse. Ob das stimmt, prüft das Verwaltungsgericht.
Jungens Liste beginnt mit dem runden, rotrandigen Schild. Verbot für Fahrzeuge aller Art: Hätte nicht aufgestellt werden dürfen, ist mittlerweile verschwunden. Außerdem seien Zusagen nicht umgesetzt worden. Zum Beispiel ein befestigter Untergrund für den Umweg über den Parkplatz. Auch habe der Versuch drei Tage früher begonnen als offiziell rechtlich angeordnet. Jungen glaubt: "Letztendlich ist der gewählte Versuchsaufbau nicht geeignet, die Versuchszwecke zu erreichen." Das könne jeder daran sehen, dass Autofahrer im gesperrten Bereich einfach durchfahren, was außerdem zu "extrem gefährlichen Situationen" führe. Die Maßnahme gefährde "Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs".
Keine Polizeikontrollen


Und was sagt die Polizei? Sie bestätigt, dass viele die Sperrung ignorieren und in beide Richtungen geradeaus fahren, was auch gefährlich sei. Die Polizei kontrolliert und ahndet das aber nicht. "Es handelt sich bei der Sperrung um einen Verkehrsversuch der Stadt und nicht der Polizei, bei welchem erprobt werden soll, wohin die Verkehrsteilnehmer ausweichen", sagt Hans-Jürgen Riemann, Pressesprecher der Polizeiinspektion Wittlich. "Wenn die Polizei jetzt hingeht und kontrolliert die Verkehrsverstöße in einem umstrittenen Versuch, ist nicht absehbar, welche Auswirkungen dies auf die geahndeten Verstöße hat, sollten die sich später als rechtlich nicht haltbar herausstellen." Außerdem würden bei Polizeikontrollen andere Strecken genommen. Es käme zu falschen Zahlen.
Hans-Jürgen Riemann sagt weiter: "Nach unserer Einschätzung hat jedoch noch keine Verlagerung von Verkehrsströmen in andere Bereiche, insbesondere nicht auf die L 141, stattgefunden. Eine deutliche Abnahme des Verkehrs im Versuchsgebiet der Kurfürstenstraße ist nicht erkennbar." Letzteres hatte aber die Stadt bezweckt.
Im Rückblick auf Vorabbesprechungen sagt Riemann: "Wir gingen davon aus, dass die gesamte Umleitungsstrecke geteert, also gut befahrbar gemacht wird und somit, verbunden mit weiteren Maßnahmen, auch für Ortsfremde gut erkennbar ist."
Wie das Verwaltungsgericht in Trier die Sache sieht, bleibt abzuwarten. Dessen Pressesprecherin Heidi Heinen kann noch nicht sagen, wann eine Entscheidung fällt. Bis zum gestrigen Montag seien aber die "unverzüglich" angeforderten Stellungnahmen eingetroffen. Wer am Verwaltungsgericht unterlegen sein wird, der kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz einlegen. Das hätte keine aufschiebende Wirkung.
"Wir sehen dem Ausgang des Verfahrens gelassen entgegen, weil die Straßenverkehrsordnung gerade auch für Verkehrsversuche die Möglichkeit zur Anordnung von Verkehrsschildern zulässt", sagt Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Wittlicher Stadtverwaltung.

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