Verlegung der Müllabfuhrtermine wegen der Kar- und Osterfeiertage

An den Feiertagen Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag werden keine Mülltonnen geleert. Dadurch verschieben sich die Abfuhrtermine vielerorts sowohl in der Woche vor Ostern als auch danach.

Wittlich. An den gesetzlichen Kar- und Osterfeiertagen findet keine Leerung der Mülltonnen statt. In vielen Orten des Landkreises wird die regelmäßige Müllabfuhr daher in den Wochen vor und nach Ostern verlegt. Von der Verlegung sind ausschließlich die Leerungstermine der Mülltonnen betroffen. Bei der Sperrmüll- und Wertstoffsammlung findet dagegen keine Terminverschiebung statt.

Die Mülltonnenleerung wird in der Woche vor Ostern auf den der Müllabfuhr vorhergehenden Werktag verlegt. Die Müllabfuhr vom Montag, 18. April, verschiebt sich beispielsweise auf Samstag, 16. April, die Müllabfur von Karfreitag, 22. April, auf Donnerstag, 21. April.

In der Woche nach Ostern verschieben sich die Termine für die Mülltonnenentleerung auf den der Müllabfuhr nachfolgenden Werktag. Die Müllabfuhr von Freitag, 29. April, verschiebt sich beispielsweise auf Samstag, 30. April.

Das Entsorgungszentrum in Sehlem ist an den gesetzlichen Feiertagen und am Ostersamstag, 23. April, geschlossen. red

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