Verpackungshersteller Huhtamaki: Güteverhandlung ist gescheitert

Alf/Koblenz · Bei einem Gütetermin in Koblenz zwischen Huhtamaki-Mitarbeitern und dem Unternehmen ist keine Einigung erzielt worden. Die Beschäftigten klagen gegen Gehaltskürzungen, die Anfang Juli wirksam wurden. Die Verfahren werden das Gericht mindestens bis Ende 2015 beschäftigen.

Alf/Koblenz. Mehr als 60 Mitarbeiter des Verpackungsherstellers Huhtamaki in Alf, Kreis Cochem-Zell, haben vor dem Arbeitsgericht gegen niedrigere Löhne und eine neue Eingruppierung geklagt (der TV berichtete). Dass es bei einem Gütetermin in Koblenz zu keiner Einigung kommen würde, war den Prozessbeteiligten bereits vor Beginn des Termins klar. Für das Gericht galt es, die mehr als 60 Fälle zu gruppieren.
Eine Einteilung in sogenannte Cluster, also das Zusammenlegen von Fällen, wobei jeweils nur ein Musterfall verhandelt wird, erfolgte nicht. Trotzdem unterteilte Richter Valentin die Fälle beispielsweise nach Art des Arbeitsvertrages oder der Entgeltgruppe. Die ersten acht Fälle werden am Mittwoch, 3. Dezember, in Cochem verhandelt. Die Rechtsanwälte und auch die Firma Huhtamaki selbst hatten gehofft, dass die Verfahren innerhalb einiger Monate verhandelt werden könnten. Aber: "Sie glauben doch nicht, dass ich 60 Verfahren in einem oder zwei Monaten mache", erteilte Richter Valentin dieser Erwartung eine klare Absage.
Bisher wurden fünf Termine angesetzt, die im Dezember, Februar, März, Mai und Juni stattfinden werden. Die dann noch nicht verhandelten Fälle sollen später terminiert werden. Noch vor Verhandlungsbeginn soll nun geklärt werden, wann in Alf welcher Tarifvertrag galt und wann die Mitarbeiter über Änderungen informiert wurden. Zudem ist zu klären, ob der Betriebsrat jeweils den Vertragsveränderungen zugestimmt hat. Denn laut Rechtsanwalt Wohlleben hatte der Betriebsrat in Alf bis Mitte des Jahres den Umstrukturierungen nicht zugestimmt.
Huhtamakis Rechtsanwalt Armin Fladung bestätigte: "Der Betriebsrat war gespalten, einige waren wahrscheinlich nicht an Bord." Mittlerweile soll die Zustimmung aller Betriebsräte vorliegen.

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