Justiz Vorfall unter der Dusche vor Gericht

Wittlich · Mehrere Zeugen, die nicht erschienen und dann ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens: So verlief der Prozess gegen einen 19-Jährigen vor dem Jugendschöffengericht. Die Anklage lautete: versuchte Vergewaltigung.

Versuchte Vergewaltigung: Verfahren gegen 19-Jährigen eingestellt
Foto: Friedemann Vetter/vetter friedemann

Staatsanwalt Dr. Mathias Juchem las aus der Anklageschrift beim Prozess vor dem Jugendschöffengericht vor. Der Vorwurf gegen den 19-jährigen Angeklagten: Im Oktober 2018 sei es beim gemeinsamen Duschen mehrerer Insassen der Jugendstrafanstalt Wittlich zu einer versuchten Vergewaltigung gekommen. Der damals noch in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte soll versucht haben, einem Mithäftling den Stiel eines  Wasserschiebers, in sexueller Absicht in den After zu stoßen, um diesen zu demütigen.

Der Angeklagte ist inzwischen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er sitzt nach einem Gefängnisaufenthalt in Schifferstadt seit dem 7. Juli 2019 wieder in Wittlich ein und absolviert dort eine Ausbildung zum Schreiner. Er sitzt während der Verhandlung zwischen seiner Pflichtverteidigerin und seiner kurzfristig engagierten Wahlverteidigerin und bestreitet die Vorwürfe. Der 19-Jährige schildert in kurzen Sätzen die Vorgänge aus seiner Sicht und belastet einen Mitgefangenen, mit dem der Geschädigte „Stress“ gehabt habe. Er selbst sei während der Tat bereits außerhalb des Duschraums gewesen und habe gehört, wie der Abzieher auf den Boden gefallen sei. Der Mitgefangene habe später erzählt, dass er die Tat begangen habe.

Geladen sind insgesamt vier Zeugen, darunter der Mitgefangene, den der Angeklagte belastet, sowie das mutmaßliche Opfer. Beide sind inzwischen in Freiheit und nicht zum Prozess erschienen. Dafür verurteilt sie das Jugendschöffengericht zu einer Geldstrafe von jeweils 150 Euro, ersatzweise drei Tagen Haft. Ein dritter Zeuge hat sich krank gemeldet. So kann das Gericht nur einen 22-Jährigen befragen, der sich noch in der JSA befindet. Zwar hat dieser nach eigenen Aussagen nicht mitbekommen, was in der Dusche passiert ist. Jedoch habe ihm der Mitgefangene, den der Angeklagte bereits der Tat bezichtigt hat, auf dem Gefängnishof „richtig stolz“ erzählt, dass er die versuchte Vergewaltigung begangen habe. Der Zeuge sagt, er habe sich dazu vorher nicht geäußert, weil er eigene Probleme gehabt und erst vor wenigen Wochen von der Anklage erfahren habe.

Staatsanwalt Juchem beantragt die Einstellung des Verfahrens. Auch bei einer Verurteilung würde das zu erwartende Strafmaß gegenüber der Strafe, die der Angeklagte derzeit wegen anderer Delikte verbüßt, nicht ins Gewicht fallen. Pflichtverteidigerin Monika Kühn, Wahlverteidigerin Anja Hartkorn und der Angeklagte stimmen dem Antrag zu.

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