Verurteilung wegen Körperverletzung

Bernkastel-Kues · Richter Oliver Emmer hat im Vergewaltigungsprozess (der TV berichtete) vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues den 31-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung und nicht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Dem Mann konnte nicht nachgewiesen werden, eine junge Frau 2009 auf dem Weinfest in Traben-Trarbach vergewaltigt zu haben.

Bernkastel-Kues. Die zierliche junge Frau mit den großen dunklen Augen kämpft mit den Tränen. Vier Sitzungstage hat sie dem Angeklagten Auge in Augen gegenübergesessen - ihrem vermeintlichen Peiniger. Der 31-Jährige aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich ist angeklagt, sie 2009 auf dem Traben-Trarbacher Weinfest sexuell missbraucht zu haben. An die Tat kann sich die Eifelerin nicht erinnern, sagt sie.
Als sich im Plädoyer von Oberstaatsanwalt Peter Hemmes abzeichnet, dass er zwar weder von der Unschuld des 31-Jährigen überzeugt ist, ihm auf der anderen Seite keine Beweise vorliegen, die dem Angeklagten für einen sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person zur Last gelegt werden können, bricht die 21-Jährige zusammen. Freispruch - aus dem Mund des Staatsanwalts. Sie weint zusammengekauert neben ihrem Anwalt. Der Urteilsverkündigung bleibt sie fern.
"Der Kachelmann-Prozess hinterlässt seine Spuren - zum Nachteil der Geschädigten", poltert Franz Peter Basten, Rechtsanwalt des Opfers. Er sieht die Anklagepunkte nicht zuletzt durch den Gutachter Reinhard Urban aus Mainz als bestätigt. Der Geschädigten seien K.-o.-Tropfen verabreicht worden. Und der Angeklagte habe diesen Zustand ausgenutzt, sagt Basten und fügt hinzu: "Vor dem Vorfall war sie eine kerngesunde Frau, jetzt ist sie in psychotherapeutischer Behandlung. Mir ist kein Fall von einvernehmlichem Sex bekannt, der zu einer posttraumatischen Belastung führt."
Verteidiger Hans-Josef Ewertz betont, dass der Angeklagte zum gemeinsamen Geschlechtsverkehr detaillierte Aussagen gemacht habe, die eindeutig zeigten, dass die junge Frau zu jeder Zeit Herr über ihren Willen gewesen sei. Er forderte einen Freispruch.
Ob, wer, wann, wo und in welcher Dosis der jungen Frau K.-o.-Tropfen auf dem Weinfest verabreicht worden waren, konnte nicht geklärt werden. "Es spricht aber sehr viel dafür, dass K.-o.-Tropfen im Spiel waren", sagte Richter Emmer. Allerdings deuteten die Verletzungen des Opfers im Intimbereich und am Gesäß darauf hin, dass der Sex im Gebüsch keine besonders zärtliche Angelegenheit war. Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe die junge Frau beim gemeinsamen Akt zwecks Befeuerung der Leidenschaft in den Hintern gekniffen. "Diese sogenannten Kniffe sind unschöne Verletzungen, die mit Faustschlägen oder Tritten vergleichbar sind. So etwas ist in einem Sadomaso-Studio möglich, aber davon sprechen wir hier nicht", sagt Emmer. "Wenn man jemanden so misshandelt, dann macht man das nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich", begründet Vorsitzender Emmer sein Urteil.
Da dem 31-Jährigen laut Anklage nicht nachzuweisen war, dass er die junge Frau sexuell in einem Zustand von Widerstandslosigkeit missbraucht hat, spricht Richter Oliver Emmer den Mann in diesem Punkt frei. Hingegen verurteilt er den Mann wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. zad

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