Verwaltung soll Kündigung zurücknehmen

Bernkastel-Kues/Wederath · Im Streit um die Verkürzung der Arbeitszeit von Rosemarie Cordie, Leiterin des Archäologieparks Belginum, sieht es nach einer Schlappe für die Gemeinde Morbach aus. Die Richterin hat die Verwaltung in der mündlichen Verhandlung aufgefordert, die Kündigung zurückzunehmen.

 Über ihre Arbeitszeit wird gestritten: Museumsleiterin Rosemarie Cordie, hier mit einem Exponat der Ausstellung „Frauen und Mode“. TV-Foto: Archiv/Ursula Schmieder

Über ihre Arbeitszeit wird gestritten: Museumsleiterin Rosemarie Cordie, hier mit einem Exponat der Ausstellung „Frauen und Mode“. TV-Foto: Archiv/Ursula Schmieder

Bernkastel-Kues/Wederath. Eine Entscheidung hat das Arbeitsgericht, das am gestrigen Mittwoch in Bernkastel-Kues getagt hat, im Fall Cordie nicht verkündet. Aber die Tendenz scheint klar zu sein.
Demnach sieht es so aus, als würde das Gericht die Änderungskündigung für Rosemarie Cordie, die Leiterin des Archäologieparks, für unwirksam erklären. Die Änderungskündigung hätte bewirkt, dass Cordie ab 2012 nicht mehr Vollzeit arbeitet, sondern entsprechend den neuen Öffnungszeiten des Museums nur noch sieben Monate pro Jahr. Dagegen hatte Cordie geklagt.
Richterin Natalie Petersen hat in der mündlichen Verhandlung gesagt, ihr reiche die Begründung für die Änderungskündigung nicht aus.
Die Verwaltung könne nicht nur die finanziellen Aspekte der Gemeinde und des Museums sowie die Verkürzung der Öffnungszeiten als Gründe anführen. Sie müsse genauer sagen, welche Arbeiten in Zukunft für die Leiterin entfielen und wie viel Zeit diese erforderten.

Rechtsanwältin Feth: Kein wirklicher Sieg

Die Richterin schlug der Verwaltungsseite, vertreten durch Bürgermeister Andreas Hackethal, Büroleiter Theo Gätz sowie Rechtsanwältin Corinna Haas, vor, die Kündigung zurückzunehmen. Man solle sich überlegen, welche Aufgaben tatsächlich gestrichen werden sollten, dies im Rat abklären und dann eine neue Kündigung aussprechen.
Nach kurzer Sitzungsunterbrechung verkündete Rechtsanwältin Haas: "Wir nehmen die Kündigung nicht zurück." Man müsse sich gegebenenfalls für die zweite Instanz überlegen, wie man argumentiere. Petersen warf ein, dass es auch möglich sei, sich vor der zweiten Instanz zu einigen. Sie schlug vor, Cordies Stelle weniger stark zu reduzieren. Ein Minus von 36 Prozent statt der ausgesprochenen 42 Prozent halte sie nach den Unterlagen für vertretbar.
Genau diese Ankündigung machte es für Cordies Rechtsanwältin Karin Feth schwer, sich über den Verlauf des Verfahrens zu freuen. Sie sagt, sie freue sich zwar für ihre Mandantin, wenn die Kündigung für unwirksam erklärt würde, dies sei aber kein wirklicher Sieg. Die Richterin habe der Verwaltung aufgezeigt, wie sie erfolgreich kündigen könne.

Begeisterung für Bildungsstätte wecken

Bürgermeister Andreas Hackethal stellt klar, dass er sich auch als Vorsitzender des Belginum-Fördervereins viele Gedanken um die Zukunft des Museums mache.
Ihm gehe es darum, Begeisterung für diese wichtige Bildungsstätte in den Schulen und der Bevölkerung generell zu wecken. Ein Fachgremium werde Anfang 2012 ein Tourismuskonzept entwickeln, in das die Museen eingebunden seien.
Die wissenschaftliche Arbeit im Belginum, über die bereits diskutiert wurde, müsse nicht ganz wegfallen, sagt Hackethal. Er kritisiert die mangelnde Unterstützung des Landes in diesem Punkt.

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