Justiz Gästebeitrag: Verwaltungsgericht weist Klage einer Kröver Gastronomin ab

Kröv/Trier · (red/will) Das Trierer Verwaltungsgericht hat eine Klage einer Gastronomin abgelehnt, die gegen die Tourismusbeiträge der Gemeinde Kröv geklagt hatte. Das teilte das Gericht mit. Die Klägerin betreibt in der Moselgemeinde ein Hotel mit Schank- und Speisewirtschaft.

Verwaltungsgericht Trier bestätigt Korrektheit der Tourismusbeiträge
Foto: dpa/Uli Deck

Sie sollte für die Jahre 2018 und 2019 sowie eine Vorausleistung der Tourismusbeiträge für 2020 in Höhe von insgesamt rund 7200 Euro zahlen, wogegen sie erst Widerspruch und dann Klage einreicht. Ihre Begründung: Es fehle bereits an einer Gesetzesgrundlage, um eine am Unternehmensumsatz und Gewinn ausgerichtete „Steuer“ zu erheben. Die Tourismusbeitragssatzung umfasse nicht alle in der Ortsgemeinde wirtschaftlich vom Tourismus profitierenden, selbstständig Tätigen. Die festgesetzten Vorteils- und Gewinnsätze entsprächen zudem teilweise nicht den tatsächlich aus der Tourismusförderung der Beklagten gezogenen Nutzungen. Das Gericht wies die Klage unter anderem mit der Begründung ab, dass die Satzung der beklagten Ortsgemeinde rechtmäßig sei. Insbesondere habe die Gemeinde den Kreis der Beitragspflichtigen beanstandungsfrei bestimmt.

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