Verwaltungsreform

Zum "Klartext" (TV, 30. Juli), der sich mit dem Thema Kommunalreform befasst, meint dieser Leser:

Meinung

Reformansatz nicht verstanden
Die These von Lars Ross, dass der Initiator der Kommunalreform bei einer Veränderung wissen sollte, wie "die Dinge nach der Veränderung aussehen sollen", widerspricht dem Angebot einer Freiwilligkeitsphase. Dass Trittenheim als einzige Gemeinde der Verbandsgemeinde (VG) Neu magen-Dhron mit der Mehrheit seiner Bürger und des Gemeinderates zur VG Schweich ging, hätte das Innenministerium vorher nicht wissen können. Das Gleiche gilt für die Ortsgemeinde Minheim, deren Bürgervotum von der VG Wittlich-Land abgewiesen wurde. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen während der Freiwilligkeitsphase im Unterschied zur anschließenden Zwangsphase sind Herrn Ross nicht bekannt, sonst käme er nicht zum Schluss, dass eine "Planlosigkeit planlos kommuniziert wird." Waren es nicht die Bürgermeister in den betroffenen Verbandsgemeinden, die ihren Widerstand oder die Einsicht in die Realitäten gegen die drohende Auflösung ihrer Verbandsgemeinde entweder "mit Hauen und Stechen" (VG Manderscheid) oder eigenverantwortlich mit konstruktiven Fusionsgesprächen (VG Neumagen-Dhron) unter Mithilfe ihres VG-Rates betrieben haben? Die Ortsbürgermeister und Ortsgemeinderäte konnten sie mit Überzeugungskraft - sei es pro oder kontra in der Frage der freiwilligen Fusion - auf jeweiliger Linie halten. Das vom Land ausdrücklich geforderte Bürgervotum, ebenfalls in der Freiwilligkeitsphase, blieb dabei bei der einen VG auf der Strecke (VG Manderscheid) oder wurde in der anderen VG (VG Neumagen-Dhron) zügig umgesetzt. Herr Ross beweist seine Unkenntnis des Gesetzes vollends, wenn er schreibt: "Schlimmer wäre nur, wenn das Land doch einen Plan hätte". Natürlich hat das Land einen Plan für die Zwangsphase ab Juli 2012 wie genau die künftigen Verbandsgemeinden aussehen sollen! Das Land durfte jedoch während der Freiwilligkeitsphase nicht dirigistisch hervortreten. Auf der anderen Seite kann man den demokratischen Gestaltungsraum einer Freiwilligkeitsphase, bei der sich der Staat heraushält, nicht " als planlos kommunizierte Planlosigkeit" abqualifizieren, wenn der Bürger gewährte Gestaltungsrechte zur Etablierung seiner Kommunal- und Verwaltungsstruktur vor Ort nicht wahrnimmt. Oder redet Herr Ross der staatlichen Verordnung das Wort? Alois Debald, Großlittgen (Anm. der Redaktion: Der Autor ist Mitglied der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Manderscheid)

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