Verwunderung im Rat: Unternehmer baut Solaranlage ohne Genehmigung und nimmt mögliche Strafe in Kauf

Wallscheid · Gibt es sie - oder gibt es sie nicht? Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat sich mit dem Bau einer Solaranlage in Wallscheid befasst. Dabei war nicht klar, ob die Anlage nur geplant ist oder ob sie nicht etwa schon steht. Der TV war vor Ort: Sie ist gebaut worden. Der Inhaber beruft sich auf eine Ausnahmeregelung des Baugesetzbuches.

Wallscheid. Rainer Beu, Inhaber der Firma RBB Aluminium in Wallscheid, produziert seit Jahren Alu-Profile. Diese werden auch für den Bau von Solarkraftanlagen benötigt. Da lag es nahe, ein Versuchsfeld zu bauen. Beu stellte im Sommer einen Bauantrag. Er benötigte möglichst rasch eine Versuchsanlage, um Kunden verschiedene Alu-Trägersysteme für Solarmodule zu zeigen. Kunden kommen lieber im Sommer als im Winter, um sich die verschiedenen Profile und Anlagen anzuschauen.
Das Genehmigungsverfahren nahm seinen Lauf. Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner jüngsten Sitzung denn auch eine Beschlussvorlage mit dem Betreff: "Antrag der Ortsgemeinde Wallscheid auf Änderung des Flächennutzungsplanes - geplante Produktpräsentationsfläche Freiland-Photovoltaikanlage" auf der Tagesordnung.
Und da ließ der Bürgermeister des benachbarten Dierfeld, Gerhard von Greve-Dierfeld, die Bombe platzen: "Die Solaranlage steht schon längst. Der Rat wird vorgeführt!" Er erinnerte an die historische Vulkanlandschaft der Region, die erhalten werden muss: "Meiner Ansicht nach hat eine Fotovoltaikanlage dort nichts verloren."
Viele Mitglieder des Rates waren nun ratlos. Ob denn die Anlage tatsächlich schon gebaut sei? Oder ob es um eine Erweiterung einer vielleicht schon bestehenden Anlage gehe?
Verbandsgemeindebürgermeister Dennis Junk erklärt gegenüber dem TV, dass das Konzept im Sommer in Wallscheid auch der Verbandsgemeinde vorgestellt worden sei: "Wir haben die Dinge auf den Weg gebracht, die in unserer Zuständigkeit sind." Die weitere Bauaufsicht sei Aufgabe der Kreisverwaltung. Uwe Kröffges, Ortsbürgermeister von Wallscheid, bestätigt das: "Das ist im Einklang mit der Gemeinde geschehen, was den Planaufstellungsbeschluss betrifft. Wir haben dazu die rechtlichen Grundlagen geschaffen." Zudem seien Ausgleichsflächen geschaffen worden: "Das ist eine Top-Sache - da können wir stolz drauf sein." Mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme befürwortete der Verbandsgemeinderat schließlich den Beschluss.
Beim Vor-Ort-Termin zeigt sich dann: Die Anlage steht tatsächlich schon. Sie liegt hinter den Werkshallen von RBB Aluminium in einer Streuobstwiese und wird von einem Feuchtbiotop und Wald umrahmt. "Wir haben ohne Baugenehmigung gebaut, das gebe ich offen zu," sagt Rainer Beu. "Das Risiko, eine Strafe zahlen zu müssen, habe ich auf mich genommen, denn wenn wir uns jetzt nicht um die Fotovoltaik kümmern, ist es als Mitbewerber in diesem Markt zu spät."
Beu, dessen Unternehmen in Wallscheid 135 Mitarbeiter beschäftigt, beruft sich auf den Paragrafen 33 des Baugesetzbuches, der solche Ausnahmen zulässt, wenn beim Bau die gesetzlichen Vorschriften befolgt wurden. "Das Gelände haben wir vor vielen Jahren gekauft. Es war nicht an einen Landwirt verpachtet. Wir haben dort ein Biotop und Streuobstwiesen angelegt."Bauantrag liegt vor


In der Tat sind Ausnahmen möglich, wie der Paragraf 33 des Baugesetzes vorsieht: "In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht."
Die Kreisverwaltung bestätigt dem TV gegenüber, dass ein Bauantrag vorliege. Zwischenzeitlich habe es eine Anzeige gegeben, woraufhin die Fortführung der Bauarbeiten untersagt wurde. Das heißt in der Praxis, dass die Bearbeitung des Bauantrags zurückgestellt wird, bis der Flächennutzungsplan, der ja in der Verbandsgemeinderatsitzung besprochen wurde, dementsprechend geändert wurde.