VG contra Land: Es geht um 87 000 Euro

TRABEN-TRARBACH. (sim) Muss die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach rund 87 000 Euro Fördermittel für die Moseltherme an das Land zurückzahlen? Gestern verhandelte das Verwaltungsgericht Trier über eine Klage der VG Traben-Trarbach gegen das Land. Grund: Das Land fordert diesen Betrag zurück, die VG wehrt sich mit einer Klage dagegen. Das Urteil wird erst in den kommenden Wochen den Beteiligten schriftlich zugestellt.

Noch immer schwebt ein Damoklesschwert über der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Der Landesrechnungshof hatte in seinem Bericht Ende 2000 festgestellt, dass beim Bau der 15 Millionen Mark teuren Moseltherme gezahlte Leistungen in Höhe von drei Millionen Euro nicht erbracht wurden ( TV berichtete). Konsequenz: Diesem Betrag entsprechend müssten auch die Fördergelder zurückgezahlt werden. Immerhin geht es um einen Investitionszuschuss des Landes in Höhe von 2,25 Millionen Mark. Der Sachverhalt ist noch nicht geklärt, die Verbandsgemeinde hat daher ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Gestern ging es vor dem Verwaltungsgericht Trier zunächst "nur" um den Betrag von 87 000 Euro. Das Land forderte diesen Betrag per Bescheid von der VG zurück. Dieser Betrag entspricht nach Auffassung des Landes dem Anteil des Investitionszuschusses, der auf den Gastronomiebereich der Moseltherme entfällt. Ursprünglich war vorgesehen, dass die VG, wie es die Förderrichtlinien auch vorschreiben, die Gastronomie in Eigenregie bewirtschaftet. Später wurde die Caféteria aber an einen Privatmann verpachtet. Gegen die Rückforderung hat die die VG Klage erhoben, da, wie VG-Chef Ulrich Weisgerber erklärt, Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides bestehen. Alois Weber, damals noch Bürgermeister der VG Traben-Trarbach, hatte Anfang 2001 gegenüber dem TV erklärt, dass die Verpachtung der Caféteria im Rahmen der Planung wie auch der nachfolgenden Bauphase mit den Zuschussgebern abgestimmt und von diesen akzeptiert worden sei. Nach Auskunft der Pressestelle des Verwaltungsgerichts wird den Prozessbeteiligten erst in den kommenden Wochen das Gerichtsurteil zugestellt.