Prozess Viel Ärger um eine kaputte Wasserpfeife

Bernkastel-Kues · Wegen Nötigung und räuberischer Erpressung muss ein junger Morbacher für ein weiteres Jahr ins Gefängnis.

Der Anlass erscheint geringfügig, doch die Konsequenzen haben es in sich: Ein junger Morbacher besucht einen Bekannten und stößt versehentlich dessen Wasserpfeife um, so dass sie zu Bruch geht.

Doch dieses einfache Missgeschick hat dem Besitzer der Pfeife nun eine Gefängnisstrafe von einem Jahr unter anderem für Nötigung und räuberische Erpressung eingebracht.

Die Vorgeschichte Der junge Angeklagte ist bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung ist er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, wegen Betrug, Bedrohung, Körperverletzung und Einbruchsdelikten zu einer weiteren von zwei Jahren verurteilt worden. Da er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat, ist er derzeit in der Jugendstrafanstalt Wittlich inhaftiert. Warum steht er nun erneut vor Gericht?

Die Anklage Am 9. November 2017 traf der junge Mann in einem Morbacher Lebensmittelmarkt den Bekannten wieder, der seine Wasserpfeife zerbrochen hatte. Er forderte 50 Euro für die kaputte Pfeife. Dabei habe er den Schadensverursacher in ein Regal gestoßen, mit Fäusten geschlagen und sein Mobiltelefon als Sicherheit verlangt, bis dieser die 50 Euro bezahlt habe, liest Staatsanwalt Wolfgang Spies aus der Anklage vor. Dabei soll der Angeklagte Sätze wie „Ich stech dich ab!“ gesagt haben. Eine Woche später traf der Angeklagte den Bruder des Bekannten vor einer Bank. Er soll den Bruder aufgefordert haben, dort Geld abzuheben und zu zahlen, sonst werde er ihn „um die Ecke bringen“. Dabei soll er mit dem Besitz eines Messers gedroht haben. Die Inhaberin eines Geschäftes in der Nähe beobachtete den Streit und nahm den vermeintlich Bedrohten zur Sicherheit mit in ihr Geschäft. Außerdem wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in 150 Fällen sowie Drogenhandel in einem Fall vor.

Die Aussage Der Angeklagte räumt die Tatvorwürfe teilweise ein. Er habe jedoch weniger als in der Anklage genannt, lediglich 130 Mal, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Den Besucher, der die Wasserpfeife zerbrochen hatte, habe er im Lebensmittelmarkt gegen ein Regal geschubst, sagt er. „Ich war in Rage.“

Doch bestreitet er, diesen mit Fäusten geschlagen und gedroht zu haben, ihn zu erstechen. Auf den Bruder des Schadensverursachers sei er zufällig gestoßen. Zwar habe er ihn aufgefordert, die Schulden zu begleichen.

Doch habe er nicht gedroht, ihn „um die Ecke zu bringen“, er habe mit ihm ungestört „um die Ecke gehen“ wollen. „Ich wollte ihn nicht umbringen“, sagt der Angeklagte.

Das Urteil Der Staatsanwalt beschreibt den Angeklagten als Menschen, dessen Leben von Drogenkonsum und Gewalt geprägt sei. Er sei außer Rand und Band gewesen und habe vor den beiden Brüdern Drohkulissen aufgebaut. „Was wäre passiert, wenn die Zeugin nicht eingegriffen hätte?“, fragt der Staatsanwalt in Bezug auf die Ladeninhaberin.

Jedoch sei letztendlich nichts geschehen. Insofern beantragt er wegen der angeklagten Delikte in einem minderschweren Fall eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Der Trierer Rechtsanwalt Christian Hölzer begrüßt diesen „Antrag mit Augenmaß.“

Sein Mandant wisse, dass er „Mist gebaut“ habe. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Rählmann folgt bei seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Die Nötigung und die räuberische Erpressung seien nicht intensiv gewesen. Letztlich sei es bei der Beratung nur darum gegangen, ob das Strafmaß nicht doch zu milde sei, sagt der Richter.

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