Vom Grünschnitt und der Biotonne

Wittlich · Die mögliche Einführung einer Biotonne in der Region steht unter anderem in Zusammenhang mit der Verarbeitung des Grünschnitts. Landrat Gregor Eibes und Maximilian Monzel vom Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft erläutern im TV-Gespräch das komplexe Thema. Die Müllgebühren könnten sich erhöhen.

Wittlich. Kommt sie - oder kommt sie nicht, die von manchen ungeliebte Biotonne? Fest steht bislang nur: Bis zum 1. Januar 2015 muss eine Entscheidung fallen. Das Thema steht zudem im Zusammenhang mit der Entsorgung von Grünschnitt. Landrat Gregor Eibes und Maximilian Monzel vom Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier erläutern die Problematik im Gespräch mit TV-Redakteur Hans-Peter Linz.Wie ist der Stand der Dinge?Maximilian Monzel: In der Region, also in der Stadt Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Daun haben wir insgesamt 81 Grünschnittsammelstellen. Dort können Bürger unentgeltlich ihren Grünschnitt abgeben. Zudem gibt es im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf einen Kompostplatz. Gregor Eibes: Bisher wurde der Grünschnitt auf den Sammelstellen geschreddert und ohne weitere Behandlung auf landwirtschaftliche oder im Weinbau genutzte Flächen zum Düngen oder als Erosionsschutz ausgebracht. Wo kann man das abgeben? Eibes: Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es dafür mehrere Annahmestellen auf landwirtschaftlichen Anwesen. Mit den Landwirten sind dafür Verträge abgeschlossen worden - sie erhalten einen Betrag für die Bereitstellung des Geländes, die Kontrolle bei der Annahme und für die Ausbringung auf ihren Flächen.Monzel: Dann kam aber eine neue Verordnung. Diese Bioabfallverordnung gilt seit Mai 2012. Danach darf nun der Grünschnitt nicht mehr ohne jegliche Behandlung in der Landwirtschaft oder im Weinbau verwertet werden. In der Region Trier haben wir ein Konzept entwickelt, um die Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig die dezentralen Grünschnitt-Sammelstellen beizubehalten.Was wären die Konsequenzen?Eibes: Danach muss zumindest der feine, krautige Materialanteil des Grünschnitts, wie zum Beispiel Mähgut, hygienisiert werden. Dies soll der Verbreitung von Krankheitserregern und Schadorganismen vorbeugen. Eine Art der Hygienisierung ist die Kompostierung. Dabei ist ein konkreter Prozess bezüglich Zeitdauer, Temperatur oder Wassergehalt vorgeschrieben. Grobes, holziges Material, zum Beispiel Astschnitt, muss nicht zwingend behandelt werden. Eine Trennung von feinem und grobem Material macht also Sinn. Entweder muss bereits separat gesammelt werden oder später durch Absieben getrennt werden.Monzel: Die Vorschrift geht aber noch weiter: Das Material muss überwacht werden. Es ist vorgeschrieben, dass regelmäßig Proben genommen werden müssen. Können die Annahmestellen diese Anforderungen erfüllen?Eibes: Abgesehen von den Untersuchungspflichten sind bei weitem nicht alle Grünschnittsammelplätze in unserer Region von ihrer Größe und Beschaffenheit geeignet, die hygienisierende Behandlung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vor Ort durchzuführen. Ausreichender Platz für Maschineneinsatz und getrennte Lagerung von feinem und grobem Material wird benötigt. Bei getrennter Sammlung müsste eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Das Kompostierungsverfahren setzt eine mit Beton oder Asphalt versiegelte Fläche voraus, weil Sickersäfte entstehen, die sonst in das Grundwasser gelangen.Was wäre die Alternative?Monzel: Grundsätzlich hat eigentlich keiner ein Interesse, das heutige, gut funktionierende System zu ändern. Vorstellbar wäre, den gesamten Grünschnitt nach der Anlieferung an vier zentralen Plätzen in den vier Landkreisen zu verarbeiten. Was geschieht mit den Sammelplätzen?Eibes: Die bleiben erhalten. Für unsere Bürgerinnen und Bürger wird sich nicht viel ändern. In jedem Fall sollen sie auch künftig den Grünschnitt wohnortnah abgeben können. Auch soll für den Grünschnitt keine gesonderte Gebühr erhoben werden. Monzel: An den Sammelplätzen wird das Grüngut dann aber nur noch angenommen, zum Beispiel in Containern, und von dort zu Kompostplätzen transportiert. Und was ist mit den Winzern und Landwirten, die das Material verwenden wollen?Monzel: Der RegAb wird die Verträge, die die Landkreise mit den Landwirten über den Betrieb der Sammelstellen abgeschlossen haben, übernehmen. Hinsichtlich der Grünschnittverwertung wird es zwangsläufig Änderungen geben. Entsprechend sind Vertragsanpassungen erforderlich. Der zentral hergestellte Kompost kann auch in der Landwirtschaft und im Weinbau als organischer Dünger eingesetzt werden. Denkbar ist, dass der RegAb den Kompost zu einem moderaten Preis liefert oder bereit stellt. Was bedeutet das für die mögliche Einführung der Biotonne?Eibes: Garten- und Küchenabfälle müssen hinsichtlich der Biotonne als gesamtes System gesehen werden. Viele dieser Bioabfälle eignen sich für eine Eigenkompostierung. Speisereste hingegen gehören nicht auf den privaten Komposthaufen, sondern sollten über die Mülltonne entsorgt werden. Mülltonne kann bedeuten, wie bisher die Restmülltonne oder wie im Gesetz vorgesehen eine gesonderte Biotonne. Müssen wir in der Region die Biotonne einführen, so hat das Auswirkungen darauf, was und in welcher Menge wir Gartenabfälle bei den Grünschnittsammelstellen erfassen werden.Monzel: Der RegAb strebt eine Befreiung von der Biotonne an. Zum Nachweis der ökologischen sowie der ökonomischen Effizienz der aktuellen Restabfallbehandlung und anschließenden Verwertung als Ersatzbrennstoff kombiniert mit unserem Grünschnittkonzept haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ein den Verordnungen entsprechendes Abfallsystem - das schließt auch unsere hohen Erfassungsquoten beim Grünschnitt ein - kann durchaus dazu führen, dass die Region von der Einführung der Biotonne befreit würde. Gibt es solche Ausnahmen?Monzel: Ja, im Einzugsbereich des Zweckverbandes Abfallbehandlung Kahlenberg in Baden-Württemberg gibt es nach unserem Kenntnisstand eine mögliche Befreiung von der Biotonne. < Falls die Biotonne nun doch kommt - welche Kosten kämen dann auf die Bürger zu?Monzel: Wir haben Mehrausgaben von drei Millionen Euro im Bereich des Zweckverbandes RegAb pro Jahr berechnet. Das wären - bei insgesamt 500 000 Einwohnern sechs Euro pro Einwohner. Beim Standard-Vier-Personenhaushalt sind das 24 Euro zusätzlich zu den heute durchschnittlich zu zahlenden 100 Euro pro Jahr. Eibes: Das sind Mehrkosten von 25 Prozent. Und um diesen Betrag lohnt es sich mit unseren guten Argumenten für die Bürgerinnen und Bürger zu streiten.Extra

Biologischer Abfall, das sind zum Beispiel Laubreste oder Rasenreste, können wieder verwendet werden. Wenn man sie zum Beispiel in einem großen Behälter lange Zeit lagert, dann entwickelt sich daraus sogenannter Kompost. Denn kleine Organismen zersetzen die Abfälle. Der Kompost kann wiederum verwendet werden, um zum Beispiel ein Blumenbeet zu düngen. Das ist ein natürlicher Kreislauf. hpl

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