Nationalsozialismus Glockengeläut zur Unzeit

Binsfeld · Von der Verhaftung des Pfarrers Ägidius Schmitz und seines Küsters in Binsfeld in der NS-Zeit.

 Pfarrer Ägidius Schmitz wurde in der NS-Zeit verhaftet, wirkte nach seiner Freilassung aber wieder in Binsfeld. 

Pfarrer Ägidius Schmitz wurde in der NS-Zeit verhaftet, wirkte nach seiner Freilassung aber wieder in Binsfeld. 

Foto: TV/Foto privat

Mitte März 1937 verurteilte der Wittlicher Amtsgerichtsrat Aldenhoff den ledigen Stellmacher und Küster Jakob Pitsch aus Binsfeld zu sechs Wochen Haft wegen „groben Unfugs und Störung der öffentlichen Ordnung und Ruhe im Ort“. Pitsch hatte am späten Nachmittag des 24. Dezember 1936 „zur Unzeit gleich mit zwei Glocken“ geläutet, um den Einwohnern mitzuteilen, dass Pfarrer Ägidius Schmitz von der Trierer Gestapo verhaftet worden war und somit der Weihnachtsgottesdienst nicht gehalten werden könnte.

Pitsch ging in Revision, die Haftstrafe wurde Anfang Mai auf zehn Tage reduziert, auch weil Pitsch seit Jahren „in einem besonderen Treueverhältnis zum Pastor gestanden habe“. Mit diesem milderen Strafmaß, ebenfalls verhängt von Aldenhoff, war die Trierer Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Pitsch musste im Frühjahr 1938 für vier Wochen ins Wittlicher Gefängnis und die Verfahrenskosten tragen. Der Gestapobeamte Waldhecker hatte im Vernehmungsprotokoll nicht nur darauf hingewiesen, dass Jakob Pitsch „dem Nationalsozialismus vollkommen fremd gegenübersteht“, sondern unterstellte ihm auch, er habe die vor der Kirche versammelte „stark konfessionell gebundene Einwohnerschaft von Binsfeld zu einer Stellungnahme gegen die Verhaftung des Pfarrers anstacheln wollen“.

Diese Sichtweise findet sich auch in der Urteilsbegründung des Landgerichts Trier vom 15. Juli 1937, wo von einer „außerordentlich starken Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ und der „Unterstützung der staatsfeindlichen Gesinnung des Ortspfarrers“ die Rede ist.

Der Binsfelder NSDAP-Ortsgruppenleiter Ewertz hatte am 16. Dezember 1936 bei der NSDAP-Kreisleitung Wittlich Pastor Schmitz angezeigt: „Anlässlich der Beerdigung des Hitlerjungen Mathias Pitsch, die eben stattfand, ereignete sich folgender Zwischenfall, der über den Rahmen des Dorfes hinaus die größte Erregung hervorgerufen hat. Nachdem der Pfarrer Schmitz den Sarg eingesegnet hatte, wollten Vertreter der HJ den Sarg mit der Hakenkreuzfahne bedecken. Der Pfarrer duldete das nicht. Auch verlangte er, dass alle uniformierten Vertreter der Partei, SA und HJ, mit ihren Fahnen vor dem Kreuz gehen müssten. Er verbot, dass die Kameraden der HJ ihrem toten Kameraden die letzte Ehre erweisen und ihn zu Grabe tragen durften. Vielmehr bestimmte er aus dem Trauergefolge sechs Zivilisten als Sargträger. Das alles geschah in einem hässlichen Ton… Er gab den Trägern aus der HJ zwei Minuten Bedenkzeit, indem er die Uhr zog und forderte sie auf, den Platz neben dem Sarg zu verlassen, anderfalls er die Beerdigung nicht vornehmen würde.“

NSDAP-Kreisleiter Loosen leitete das Schreiben direkt weiter an Gauleiter Simon in Koblenz, was wiederum zeigt, welchen Stellenwert man seitens der Partei dem Vorgang beimaß. Der Binsfelder Hauptlehrer Hißenberg forderte von Kreisschulrat Grauvogel ebenfalls noch am gleichen Tag, Pastor Schmitz die Genehmigung zur Erteilung des Religionsunterrichts zu entziehen – der Trierer Regierungspräsident stimmt dieser ersten Strafmaßnahme direkt zu. Eine persönliche Anhörung des Betroffenen hielt Grauvogel nicht für erforderlich.

Im Jahr 1946 hielt Pastor Schmitz (Jahrgang 1886), der von 1930 bis 1964 in Binsfeld wirkte, eigene Erinnerungen an die NS-Zeit in Binsfeld fest. Dabei erwähnt er auch einen Vorfall, der ihm für sein Handeln im Dezember 1936 bedeutsam erschien: „Am 25.11.1934 starb der Hitlerjunge Johann Faber. Die Beerdigung gestaltete sich zu einem Nazi-Theaterstück. Der Sarg war bedeckt mit der Hakenkreuzfahne, über die das ‚gläubige‘ Volk Weihwasser sprengte. Die nationalsozialistischen Formationen treten an. Man merkt an allem: Man will den Geistlichen ärgern und ihm zeigen, dass die Nazis jetzt das Hauptwort zu reden hätten. Ich ließ dem Führer der HJ durch den Küster sagen, dass sie nach kirchlicher Vorschrift vor dem Kreuze zu gehen hätten. Derselbe ließ mir zur Antwort geben: ‚Das machen wir, wie wir wollen!‘. Als Schmitz am 2. Weihnachtstag 1936 im Trierer Gefängnis wegen seines Handelns zwei Wochen zuvor vernommen wird, bestätigt er weitgehend die bereits in der Anzeige formulierten Vorgänge und betont, er habe sich schon im November 1934 geschworen, künftig streng nach den kirchlichen Vorschriften zu handeln – daher habe er im jüngsten Fall auch ein erneutes Bedecken des Sarges mit der Hakenkreuzfahne nicht geduldet. Mit diesem Hinweis belastete er sich zusätzlich. Wiederum ist es der Gestapobeamte Waldhecker, der mit seinem Protokoll die Linie vorgibt: „Das Verhalten des Pfarrer Schmitz am Sarge eines deutschen Jungen dürfte aus einem grenzenlosen Hass desselben gegen die nationalsozialistische Bewegung entstanden sein. Er hat die Symbole des dritten Reiches öffentlich verächtlich gemacht und beleidigt, die Angehörigen des Toten sowie die nationalsozialistischen Verbände tief gekränkt… Obwohl Pfarrer Schmitz hier bisher politisch noch nicht in Erscheinung getreten ist, dürfte sein Verhalten bei der Beerdigung doch das Höchstmaß eines politischen Hasses darstellen, was man von einem katholischen Geistlichen besonders infolge seines Bildungsgrades nicht erwartet hätte.“

Ende Mai 1937 teilt die Trierer Gestapo dem Sondergericht Köln mit, die „Überstellung des Pfarrers Schmitz in ein Konzentrationslager ist angeordnet“. Da jedoch noch keine Hauptverhandlung wegen „Vergehens gegen das Heimtückegesetz“ stattgefunden hatte, blieb Schmitz weiter in „Schutzhaft“. Damit war ihm jeglicher Rechtsbeistand verwehrt. Anfang September erhob das Kölner Sondergericht Anklage: Er habe öffentlich die Flagge des Deutschen Reiches und Gliederungen der NSDAP (SA und HJ) verächtlich gemacht. Der Pastor selbst, der früher der Zentrumspartei angehört hatte, blieb zuversichtlich. Er glaubte, die ganze Angelegenheit sei für die Gestapo etwas „kitzlich“ gewesen, da er sich streng an die zwischen Kirche und Staat vereinbarten Regeln gehalten habe. Von einer Unterstützung durch die Trierer Amtskirche findet sich allerdings nichts in den Akten.

Im Trierer Gefängnis hatte Schmitz Anfang August 1937 sein 25. Priesterjubiläum gefeiert. Fast hundert Glückwünsche aus Binsfeld erreichten ihn, und eine Delegation des Kirchenvorstands durfte ihm persönlich gratulieren.

 Zuvor schon waren wiederholt Anfragen von Binsfelder Gemeindemitgliedern wegen seiner Haftentlassung eingegangen, die – so die Annahme von Schmitz – den Trierer Staatsanwalt umgestimmt hätten: „Erst als die Gestapo erfuhr, dass 95 Prozent von Binsfeld hinter dem Pastor stünden und dass man sich mit dieser Geschichte blamiert habe, erwog man meine Freilassung, die dann am 2. November 1937 Wirklichkeit wurde.“

 Priesterweihe von Pfarrer Ägidius Schmitz Foto privat

Priesterweihe von Pfarrer Ägidius Schmitz Foto privat

Foto: TV/privat

Die Einstellung des Verfahrens gegen Pastor Schmitz erfolgte schließlich aufgrund der Amnestie vom 30. April 1938 anlässlich der „Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“.

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