Von Schlägen bis zur Spritztour

Wittlich · Menschen machen Fehler. Sind die gravierend, kann es sein, dass sie vor Gericht landen. Was dort alles Thema ist, zeigt ein stichprobenartiger Blick auf die Januar-Verhandlungen beim Amtsgericht Wittlich. Es geht um Schlägereien, eigenwilliges Verhalten auf den Straßen, Notrufe, die keine sind.

Wittlich. Diebstahl, Unterschlagung, gefährliche Körperverletzung, Betrug, Urkundenfälschung, Vortäuschen einer Straftat, Trunkenheit im Verkehr und so weiter: 37 Hauptverhandlungen zu diesen Feldern stehen allein in der letzten Januarwoche plus dem 1. Februar des neuen Jahres beim Amtsgericht Wittlich an. Dessen Direktorin Ingrid Luther hat zu acht davon die Anklagedetails exemplarisch auf TV-Nachfrage mitgeteilt.
Zum Oberbegriff gefährliche Körperverletzung etwa soll es in drei Hauptverhandlungen darum gehen, ob Männer mehr als handgreiflich geworden sind. So soll ein 23-Jähriger im August nach einem Streit mehrfach einen anderen geschlagen und ihn im Gesicht verletzt haben. Einem weiteren Angeklagten, 20 Jahre alt, wird vorgeworfen, bei einer Halloween-Party ohne Grund jemanden am Hals gepackt, gewürgt und dann noch mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Letzteres soll auch ein 28-Jähriger - zusammen mit anderen Unbekannten -, getan haben. Ihm wird zudem vorgeworfen, noch nach dem mutmaßlichen Opfer getreten zu haben, als es schon am Boden gelegen habe.
Unterschiedlich sind auch die Hintergründe zu zwei gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. Einmal geht es um einen 44-Jährigen, der mit seinem Wagen auf der A 60 Richtung Wittlich einen Motorradfahrer so bedrängt haben soll, dass der in die Böschung fahren musste, wobei sich seine Beifahrerin verletzte. In einem anderen Fall geht es um einen 20-Jährigen ohne Führerschein, der sich nicht nur ohne Erlaubnis ein Auto zu einer Spritztour ausgeliehen haben soll. Er soll dann zu schnell und gegen eine Mauer gefahren sein.
Zum Thema Straßenverkehr gehört auch der Kennzeichenmissbrauch. Ein 37-Jähriger soll einfach das Nummernschild seines Wagens abmontiert und hinter die Windschutzscheibe eines anderen Autos gelegt haben, um damit zu fahren. Dieses Auto einer Bekannten war zudem weder zugelassen noch haftpflichtversichert.
Und dann gibt es noch zwei falsche Verdächtigungen. Ein 18-Jähriger soll bewusst gelogen haben: Er hat gegenüber der Polizei behauptet, von seiner Mutter geschlagen worden zu sein.
Eine falsche Verdächtigung plus Notrufmissbrauch wird auch einem 36-Jährigen vorgeworfen: Er hatte über den Polizeinotruf eine Vergewaltigung gemeldet. Noch im selben Telefonat soll das angebliche Opfer aber selbst gesagt haben, dass das nicht stimmen würde. Die Polizei fuhr dann zu den beiden. Der Anrufer soll erheblich betrunken gewesen sein und immer noch behauptet haben, die Frau sei von drei ihm namentlich Bekannten vergewaltigt worden.
Was nun in den exemplarischen acht Fällen tatsächlich passiert ist und welche Folgen das für die Angeklagten hat, müssen die Straf- und Jugendrichter entscheiden. Freiheits- und Geldstrafen können für die Angeklagten die Folge sein. Alle Hauptverhandlungen sind öffentlich. sos

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