Vorsicht, Virus

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Der Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass Geflügelhalter zahlreiche Vorschriften beachten müssen.

Unter die Geflügelpestverordnung fallen Enten, Gänse, Fasanen, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln, die zur Zucht oder zum Erzeugen von Fleisch oder Eiern gehalten werden. Es ist verboten, Geflügelfleisch und Eier an Geflügel zu verfüttern, wenn die Produkte nicht vorher so behandelt werden, dass alle Seuchen-Erreger absterben. Jeder Halter muss ein Register führen. Kauft er neue Tiere, sind darin Name und Anschrift des Transportunternehmers und des bisherigen Besitzers, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels einzutragen. Beim Verkauf gehören ebenfalls Datum sowie Name und Anschrift des Transporteurs hinein. Wer mehr als 100 Tiere hält, trägt für jeden Werktag ein, ob und wie viele Tiere gestorben sind. Bei mehr als 1000 Tieren ist zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier einzutragen. Seine Aufzeichnungen muss der Halter mindestens drei Jahre aufbewahren. Diese Frist beginnt jeweils am 31. Dezember des Jahres, aus dem die letzte Eintragung stammt. Sterben in einem Geflügelbestand mit bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere - in einem Bestand mit mehr als 100 Tieren mehr als zwei Prozent - muss unverzüglich ein Tierarzt die Ursache feststellen. Dabei sind die Tiere immer auch auf den Influenza-A-Virus zu untersuchen. Diese Untersuchung ist ebenfalls Pflicht, wenn sich Legeleistung oder Gewichtszunahme der Tiere erheblich verändern. Wer Enten, Gänse, Fasanen, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln hält, muss dies der Kreisverwaltung melden. Fragen beantwortet der Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung unter Telefon 06571/14353.

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