Vorsorgevollmacht: Eine Sache des Vertrauens

Wittlich · Das Schicksal kann schnell zuschlagen: auch bei jungen Leuten. Mit einer Vollmacht kann Vorsorge getroffen werden, damit wichtige Entscheidungen nicht liegen bleiben. Gibt es sie nicht, kann ein Gericht einen Betreuer einsetzen.

Wittlich. "Sorgen Sie vor - dazu ist es nie zu früh." So steht es in einer Broschüre des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Darin geht es unter anderem um die Vorsorgevollmacht.
Wer glaubt, sie sei in erster Linie ein Instrument für alte Menschen, irrt. Gerade junge Leute, die glauben, ihnen könne nichts passieren, sind deshalb aufgerufen, jemanden zu bestimmen, der für sie Entscheidungen trifft, wenn sie selbst es nicht können. Wichtig dabei: Ehegatte, Kinder oder nahe andere Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter und gelten auch nicht automatisch als bevollmächtigt.
Wird der durch eine solche Situation eintretende Stillstand zu groß, kann ein Gericht einen Betreuer einsetzen. Um das zu verhindern, gibt es mehrere Möglichkeiten: eine Generalvollmacht, eine Vollmacht für bestimmte Aufgaben sowie die Verpflichtung mehrerer Betreuer. Was der Bevollmächtigte dann regeln und nicht regeln darf, ist festgeschrieben. So kann ein Generalbevollmächtigter nicht über einen medizinischen Eingriff bestimmen, wenn Lebensgefahr besteht.
Eine Vollmacht sei Vertrauenssache, heißt es in der Broschüre. Der Bevollmächtigte erhalte eine starke Rechtsstellung. Es sollte deshalb sichergestellt werden, dass das Vertrauen nicht missbraucht wird.
Ein wichtiger Punkt ist die Vermögensvorsorge. Wer eine Vollmacht erteilt, kann dem Nutzer erlauben, sein Vermögen zu verwalten, über es zu verfügen oder Verbindlichkeiten einzugehen. Er kann es per Kreuzchen in der Vorsorgevollmacht aber auch verbieten.
In dem aktuellen Fall vor dem Wittlicher Amtsgericht durfte der Mann, so der Staatsanwalt, über das Konto seiner Mutter durchaus verfügen - allerdings nur für Zwecke, die ihr zugutekommen. cb

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