Waffen in Wohnung zurückgelassen: Angeklagter muss Geldstrafe zahlen

Wittlich · Weil er seinem Vermieter fünf Waffen und 205 Patronen Munition hinterlassen hat, ist ein 58-Jähriger vor dem Amtsgericht Wittlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz muss der Angeklagte 900 Euro zahlen.

Wittlich. Der Vermieter staunte nicht schlecht, als er im November 2012 die Wohnung seines ehemaligen Mieters in einem Dorf in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land betrat: Fünf Waffen zierten die Wohnzimmerwand, ein Karton mit Munition - insgesamt 205 Patronen - fand sich unterm Bett. Auf dem Wohnzimmertisch lag eine grüne Waffenbesitzkarte. Die allerdings berechtigte nur zum Besitz von zwei der fünf gefundenen Waffen. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz musste sich der ehemalige Mieter gestern vor dem Wittlicher Amtsgericht verantworten. Der konkrete Vorwurf: unerlaubtes Überlassen von Waffen und Munition an einen Nichtberechtigten in 210 Fällen.
Der heute 58-jährige Angeklagte war Ende Oktober 2012 aus der Wohnung ausgezogen. Einige Tage später rief er dann bei seinem ehemaligen Vermieter an und sagte, er habe Waffen in der Wohnung zurückgelassen, die dieser behalten könne - quasi als Ausgleich für noch ausstehende Mietschulden. Das allerdings war dem Wohnungseigentümer nicht geheuer - er meldete sich beim Ordnungsamt.
Er habe die beiden Waffen, die auf der Waffenbesitzkarte eingetragen waren, von seinem Großvater geerbt, erklärte der Angeklagte gestern vor Gericht. Die beiden anderen habe er beim Umbau eines alten Hauses gefunden. "Ich habe nicht gewusst, was ich mit denen machen soll", beteuerte der 58-Jährige, "ich wollte nicht, dass die in die Hände von Kindern fallen." Dem wollte Strafrichter Hermann-Josef Weber keinen Glauben schenken: "Sie hätten die Waffen auch zur Polizei bringen können."
Nicht im Schrank verwahrt


Ebenso wenig überzeugend für Weber auch die Erklärung des Angeklagten, warum er die Waffen und Patronen einfach so in seiner Wohnung für den Vermieter hinterließ: "Ich wusste damals nicht, dass das strafbar war."
"Da stehen einem die Haare zu Berge", sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Oberamtsanwalt Norbert Herz, "jeder, der irgendwie in die Wohnung gelangt wäre, hätte ohne Probleme an die Waffen kommen können." Diese gehörten in einen Waffenschrank. Er beantragte für den Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Geldstrafe von insgesamt 900 Euro, dem sich Strafrichter Weber in seinem Urteil anschloss. neb

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